Public Viewing zur Fußball-EM 2016: Wie werbe ich richtig?

Der Countdown läuft: Am 10. Juni beginnt die Fußball-EM in Frankreich. Tipps zum Thema "Wie werbe ich richtig?" und was die Voraussetzungen für die Durchführung einer Public Viewing Veranstaltung sind finden Sie hier.

Am 10. Juni 2016 beginnt in Frankreich die Fußball-Europameisterschaft. Dabei werden sich Millionen deutscher Fans nicht nur zu Hause vor ihren Fernseh-Bildschirmen versammeln, sondern auch bei "Public-Viewing-Veranstaltungen" gemeinsam mit anderen Fans die Spiele miterleben. Ein lukratives Zusatzgeschäft für zahlreiche Vereinsgaststätten und Public-Viewing-Veranstalter. Dabei gibt es jedoch viele Dinge wie Lizenzen, Urheberrechte und Gebühren, die beachtet werden müssen.

Nach der Definition des europäischen Fußballverbandes UEFA bezieht sich ein "Public Viewing" auf das Zeigen von Fußballspielen außerhalb des häuslichen Bereichs. So ist jede Public-Viewing-Veranstaltung, unabhängig ob gewerblich oder nicht-gewerblich, lizenzpflichtig.

Kommerzielle öffentliche Übertragungen:

Diese Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren und haben kommerziellen Charakter, etwa durch den Verkauf von Essen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte.

Die Lizenzgebühren für kommerzielle öffentliche Übertragungen werden auf Basis der „Zuschauerkapazität“ anstatt der Bildschirmgröße errechnet. Die UEFA teilt diese Gebühren in 5 Kategorien ein. Einen Überblick sowie einige praktische Beispiele erhalten Sie auf der Website der <link http: de.uefa.com uefaeuro about-euro public-screening _blank>UEFA. 

Nicht-kommerzielle öffentliche Übertragungen:

Obwohl die Lizenz kostenlos ist, muss sie dennoch bei der UEFA beantragt werden. Die UEFA macht allerdings eine Ausnahme für „kleine Veranstaltungen“. Es wird keine Lizenz für Veranstaltungen verlangt, an denen bis zu 300 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben.

Rundfunkbeitrag  

Bei Public-Viewing-Veranstaltungen müssen auch die Regelungen des Rundfunkbeitrags beachtet werden. Informationen hierzu finden Sie auch unter <link http: www.rundfunkbeitrag.de _blank>www.rundfunkbeitrag.de.

GEMA

Public-Viewing-Veranstaltungen müssen außerdem aus urheberrechtlichen Gründen auch bei der GEMA angemeldet werden. Das sollte etwa vier Wochen vorher beantragt werden. Informationen zu den Public-Viewing-Gebühren und die notwendigen Formulare erhalten Sie auf der Website der <link https: www.gema.de musiknutzer tarife-formulare tarif-fs-em-2016 _blank>GEMA.
Den speziellen Tarif der GEMA finden Sie hier: <link https: www.gema.de musiknutzer tarife-formulare tarif-fs-em-2016 _blank>www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-fs-em-2016
Ebenso eine diesbezügliche <link https: www.dosb.de fileadmin fm-dosb downloads gema gema_tarifuebersicht_fussball_em_2016.pdf _blank>Tarifübersicht 2016.

Es ist zu beachten, dass zur Werbung für eine Public-Viewing-Veranstaltung (zum Beispiel auf Plakaten, Flyern oder Einladungen) sämtliche Wort-Bild-Marken und Logos der UEFA, insbesondere zur Fußball-EM, nicht verwendet bzw. abgedruckt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie <link http: www.saarland.ihk.de ihk-saarland _blank>hier.