Hilfe bei der Antragsstellung von Fördermittel
Der Landessportverband für das Saarland hat es sich aus dem neu entwickelten Sportentwicklungsprogramm heraus zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder und die Sportvereine des Landes bei den notwendigen, vor uns stehenden Transformationsprozessen aktiv zu unterstützen. Dabei ist unserer Meinung nach die Akquise von Fördermitteln von herausgehobener Bedeutung, um den entstehenden Finanzierungsbedarf zu decken.
Verbände und Vereine, die Beratung und/oder Hilfestellung beim Filtern und Finden der passenden Förderprojekte, deren Beantragung oder Abwicklung benötigen, haben dabei im „Kompetenzzentrum Ehrenamt“ den richtigen Ansprechpartner. Dieser Service ist kostenlos.
Hier gelangt Ihr zu den Förderprogrammen des LSVS. Daneben gibt es noch andere Förderprogramme außerhalb des LSVS, über die wir Euch gerne beraten.
In bestimmten Fällen wird die oben genannte Beratung nicht ausreichen, um den Verantwortlichen die Erstellung von umfangreichen und komplexen Anträgen zu ermöglichen. Für diese Einzelfälle hält der LSVS eine weitere Leistung bereit, mittels derer Anträge bzw. deren inhaltlicher Teil durch den LSVS erstellt werden. Dieser Service ist kostenpflichtig (siehe Tabelle unten) und kann aktuell aufgrund des Arbeitsumfangs nur den direkten Mitgliedern des LSVS zur Verfügung gestellt werden. Für Vereine wird der Service nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt – hierzu muss ein nachvollziehbares Interesse des saarländischen Sports am Erfolg des Vereins-Projekts vorliegen (zum Beispiel ein übertragbares Pilotprojekt).
Kostentabelle:
- Die erste Antragerstellung ist im Falle einer Ablehnung des Antrags für jeden Verein und Verband kostenlos.
- Weitere Antragsstellungen sind im Falle einer Ablehnung kostenpflichtig, allerdings wird nur der Zeitaufwand bei der Erstellung berechnet, der über 5 Stunden hinausgeht.
- Im Falle einer positiven Entscheidung/Bescheidung eines Antrags durch den Förderer werden ALLE Zeitstunden (auch beim ersten Antrag) in Rechnung gestellt.
Eine Zeitstunde wird unter den oben genannten Voraussetzungen mit je 150 Euro (Netto) berechnet.
Anmerkungen: Der LSVS entscheidet über die Annahme jedes Auftrags gesondert auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Übersichten von Fördermöglichkeiten in den Bereichen Ehrenamtsförderung, Nachhaltigkeit und Sozial
Auf dieser Seite finden Sie kompakte und aktuelle Übersichten zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Ehrenamtsförderung, Nachhaltigkeit und Soziales. Unser Ziel ist es, Vereine und Fachverbände dabei zu unterstützen, passende Programme schnell zu entdecken und Förderchancen optimal zu nutzen.
Neuer Sportfonds der Großregion zur Unterstützung des Sports in der Großregion
Sportvereine und Fachverbände können ab sofort Förderanträge für grenzüberschreitende Projekte stellen.
Der neue Sportfonds der Großregion wurde mit dem Ziel etabliert, grenzüberschreitende Sportprojekte, die im Einklang mit den Zielen der Charta des Sports der Großregion stehen, finanziell zu unterstützen.
Ermöglicht wird der Sportfonds durch die Zusammenarbeit institutioneller Partner aus verschiedenen Teilregionen der Großregion, dem Großherzogtum Luxemburg, der Wallonie mit der Fédération Wallonie-Bruxelles und Ostbelgien, dem Gebiet Lothringens in der französischen Region Grand Est, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Saarländische Partner in der AG Sport der Großregion sind das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und der Landessportverband für das Saarland.
Mit dem Sportfonds werden grenzüberschreitende Projekte u. a. aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
- Ausrichtung von grenzüberschreitenden Sportveranstaltungen im Amateursport oder von grenzüberschreitenden Sportbegegnungen von Sportvereinen unter möglicher Einbindung des Schulsports
- Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
- Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
- gemeinsame interregionale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Konzeption und Erstellung von mehrsprachigem didaktischem Informationsmaterial
- sonstige Maßnahmen in Verbindung mit der Umsetzung der Charta des Sports der Großregion
Antragsberechtigt sind Sportvereine, Sportorganisationen, Dachverbände des Sports, Schulen und Kommunen.
Gut zu wissen: Genehmigte Projekte können mit 70 Prozent (und bis zu 90 Prozent) der effektiven Gesamtausgaben (inkl. MwSt.) kofinanziert werden.
Die Fördersumme beläuft sich auf 1.000 bis maximal 10.000 Euro. Die Zuwendung wird an den Projektträger in zwei Etappen ausgezahlt:
- 50 Prozent der Zuwendung werden vor dem Projekt mit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags ausgezahlt;
- Die restlichen 50 Prozent werden nach Projektabschluss entsprechend des Umsetzungsgrades des Projekts und auf Vorlage der vollständigen Projektabschlussunterlagen ausgezahlt.
Meldefristen: Unter Vorbehalt der verfügbaren Mittel können 2025 fortlaufend Anträge eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Sportfonds der Großregion und zur Anmeldung (Anmeldeformular) finden Sie unter: https://eurosportpool.eu/
