Hilfe bei der Antragsstellung von Fördermittel
Der Landessportverband für das Saarland hat es sich aus dem neu entwickelten Sportentwicklungsprogramm heraus zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder und die Sportvereine des Landes bei den notwendigen, vor uns stehenden Transformationsprozessen aktiv zu unterstützen. Dabei ist unserer Meinung nach die Akquise von Fördermitteln von herausgehobener Bedeutung, um den entstehenden Finanzierungsbedarf zu decken.
Verbände und Vereine, die Beratung und/oder Hilfestellung beim Filtern und Finden der passenden Förderprojekte, deren Beantragung oder Abwicklung benötigen, haben dabei im „Kompetenzzentrum Ehrenamt“ den richtigen Ansprechpartner. Dieser Service ist kostenlos.
Hier gelangt Ihr zu den Förderprogrammen des LSVS. Daneben gibt es noch andere Förderprogramme außerhalb des LSVS, über die wir Euch gerne beraten.
In bestimmten Fällen wird die oben genannte Beratung nicht ausreichen, um den Verantwortlichen die Erstellung von umfangreichen und komplexen Anträgen zu ermöglichen. Für diese Einzelfälle hält der LSVS eine weitere Leistung bereit, mittels derer Anträge bzw. deren inhaltlicher Teil durch den LSVS erstellt werden. Dieser Service ist kostenpflichtig (siehe Tabelle unten) und kann aktuell aufgrund des Arbeitsumfangs nur den direkten Mitgliedern des LSVS zur Verfügung gestellt werden. Für Vereine wird der Service nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt – hierzu muss ein nachvollziehbares Interesse des saarländischen Sports am Erfolg des Vereins-Projekts vorliegen (zum Beispiel ein übertragbares Pilotprojekt).
Kostentabelle:
- Die erste Antragerstellung ist im Falle einer Ablehnung des Antrags für jeden Verein und Verband kostenlos.
- Weitere Antragsstellungen sind im Falle einer Ablehnung kostenpflichtig, allerdings wird nur der Zeitaufwand bei der Erstellung berechnet, der über 5 Stunden hinausgeht.
- Im Falle einer positiven Entscheidung/Bescheidung eines Antrags durch den Förderer werden ALLE Zeitstunden (auch beim ersten Antrag) in Rechnung gestellt.
Eine Zeitstunde wird unter den oben genannten Voraussetzungen mit je 150 Euro (Netto) berechnet.
Anmerkungen: Der LSVS entscheidet über die Annahme jedes Auftrags gesondert auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.