Die Förderung im Leistungssport
Der Landesausschuss für Leistungssport im LSVS (kurz: LA-L) regelt die Förderung des Nachwuchses im Leistungssport. Das Leistungssportkonzept legt hierfür die Richtlinien fest.
Die Förderung unterscheidet drei Bereiche:
- Verbandsförderung
- Vereinsförderung
- Athletenförderung
Mit all diesen Maßnahmen verfolgt der LA-L die Absicht, die leistungssportlichen Bemühungen der Sportfachverbände und ihrer Athleten zu unterstützen, zur Erhöhung der Zahl saarländischer Kaderathleten auf Bundesebene sowie zur Erhöhung der Zahl der Teilnehmer und der Erfolge bei Deutschen und Internationalen Meisterschaften beizutragen.
Fördermöglichkeiten
Verbandsförderung
Verbandsförderung
- Bezuschussung von Wettkämpfen
- Leistungssportlehrgänge/Breitensportlehrgänge
- Bezuschussung erfolgreicher Trainerarbeit
- Gerätezuschüsse
- Trainerzuschüsse
Vereinsförderung
Vereinsförderung
- Bezuschussung von Wettkämpfen
- Gerätezuschüsse
- Athletenförderung
- Sportmedizinische Untersuchungen
Athletenförderung
Athletenförderung
- Sportmedizinische Untersuchungen
- Sportphysiotherapie für NK2-Sportler
- Internatsplätze
- Athletenförderung
- Sportstiftung Saar
Hierbei ist eine Überschneidung in einigen Punkten vorhanden. So sind zum Beispiel die Sportmedizinischen Untersuchungen der NK2 und Landeskaderathleten wie auch die Gerätezuschüsse sowohl eine Verbandsförderung wie auch eine Förderung von Athleten.