Versicherungsschutz für Sportvereine
Ihr umfangreicher Versicherungsschutz rund um Ihren Vereins- und Sportbetrieb. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu unserem Versicherungsangebot:
Direkt am SPORTCAMPUS SAAR im Saarbrücker Stadtwald im Verwaltungsgebäude des LSVS liegt das Versicherungsbüro der ARAG-Sportversicherung. Hier sind Jost Schäfer und seine Mitarbeiterinnen eure kompetenten Ansprechpartner rund um den Versicherungsschutz, den alle im saarländischen Sport Organisierten über den LSVS genießen.
Weitere Informationen zum Sportversicherungsbüro der ARAG findet Ihr auf der Homepage der ARAG-Versicherung.
Download
Merkblätter zum Sportversicherungsvertrag
Alle Informationen zum Sportversicherungsvertrag des LSVS mit Details zu allen Versicherungskomponenten und Leistungen.
Formulare Schadensmeldung
Formulare zur Meldung von Unfall-, Haftpflicht- oder KFZ-Schäden sowohl zum Download als PDF-Datei als auch zum online ausfüllen.
KFZ-Zusatzversicherung für Vereine
Informationen, Anträge, Beitragstabellen und vertragliche Bestimmungen zur KFZ-Zusatzversicherung der ARAG für Sportvereine.
Nichtmitglieder-Versicherung
Der Abschluss der Zusatzversicherung für Nichtmitglieder ist für Vereine generell ratsam. Insbesonde dann, wenn Sie beispielsweise Schnuppertraining oder Kurse anbieten, an denen Personen aktiv teilnehmen, die nicht Mitglied in Ihrem Verein sind. Hier finden Sie Informationen, Anträge, Beitragstabellen und vertragliche Bestimmungen.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Informationen, allgemeine Versicherungsbedingungen und Anträge zur D&O / Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG für Sportvereine.
Reiseversicherung
Sie führen mit Ihrem Verein Reisen (Fahrten, Freizeiten und andere) durch? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Absicherung der Reiseteilnehmer, des Vereins, sowie die entsprechenden Versicherungsbedingungen und Anträge zur Reiseversicherung der ARAG für Sportvereine.
Gebäude- & Inventarversicherung
Informationen zur Absicherung von Schäden am Gebäude (wie durch Brand, Blitzschlag, Wasser), am Inventar (Sportgeräte und andere) sowie bei Glasbruch oder Elektronik im Rahmen der Gebäude- und Inventarversicherung der ARAG für Sportvereine.
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert. Die Beiträge hierfür werden vom Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) getragen.
Versicherung für Übungsleiter*innen
Der LSVS hat mit der VBG einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Versicherung der Übungsleiter*innen für alle ihm angeschlossenen Sportvereine abgeschlossen. Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind Personen, die in einem Sportverein sportliche Übungs- oder Trainingsangebote planen und durchführen. Dazu gehören insbesondere:
- die Gestaltung und Betreuung von Kursen oder Trainingseinheiten (z. B. Gymnastik, Kinderturnen, Aerobic)
- die Betreuung der Teilnehmer vor, während und nach Wettkämpfen
- die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, einschließlich An- und Abreise sowie vereinsinterner Besprechungen.
Nebenberuflich tätige Übungsleiter*innen, die ausschließlich eine Vergütung bis zur jeweils geltenden Jahreshöchstgrenze gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EstG) erhalten, sind über den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag unfallversichert. Übersteigt die Zahlung diese Höchstgrenze, gelten sie als Beschäftigte, und der übersteigende Betrag ist der VBG zur Beitragserhebung nachzuweisen.
Freiwillige Ehrenamtsversicherung
Zudem können sich Sportvereine mit der Freiwilligen Ehrenamtsversicherung der VBG zusätzlich absichern. Sie ergänzt den bestehenden Unfallschutz für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger sowie Personen, die im Auftrag des Vorstands herausgehobene Aufgaben im Verein übernehmen.
Weitere Informationen zur Versicherung von Sportvereinen in der VBG findet Ihr in der Broschüre “Sportvereine bei der VBG”.
