Transparenz im LSVS
Der Landessportverband für das Saarland steht für eine klare Kommunikation und wird im Zuge der Transparenz eine selbstgeschlossene Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen dauerhaft und auf aktuellem Stand öffentlich zur Verfügung stellen.
Mit den unten stehenden Angaben lehnt sich der LSVS an die zehn Standards der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an. Zudem unterliegt der LSVS entsprechend Punkt 1.2.2. dem Public Corporate Governance Kodex des Saarlandes.
Die Aktualisierung der Informationen wird weiter ergänzt und dauerhaft gewährleistet.
Unsere 13 Punkte der Transparenz
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Der Landessportverband für das Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde am 06. Dezember 1946 als Landessportausschuss gegründet. Am 14. Mai 1948 erfolgte die Umbenennung in Landessportverband für das Saarland und mit Wirkung vom 01. Februar 1949 wurde der LSVS eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Sitz des LSVS ist an der Hermann-Neuberger-Sportschule 4 in 66123 Saarbrücken. Erreichbar ist der LSVS unter der 0681-3879-110 oder per Mail info(at)lsvs.de.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Landessportverband für das Saarland verfolgt nach dem Gesetz über den Landessportverband für das Saarland ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Eine Übersicht des hauptamtlichen Vorstandes sowie des ehrenamtlich tätigen Aufsichtsrates inklusive weiterer Ämter und Funktionen der Einzelpersonen findet Ihr in der Rubrik Organe des LSVS.
5. Leitgedanken des Aufsichtsrates
Den Leitgedanken des Aufischtsrates zur Tätigkeit des Vorstands, der in der Ausrichtsratssitzung am 30. Oktober 2020 einstimmig beschlossen wurde, findet Ihr hier.
6. Beschlüsse des Aufsichtsrates
Mit Suche und Installation des durch das Gesetz für den Landessportverband für das Saarland vorgegebenen hauptamtlichen Vorstands hat der Aufsichtsrat seine erste große Aufgabe umgesetzt. Seit Februar 2021 fungiert er als Aufsichts- und Kontrollorgan für den Vorstand. In seinen Sitzungen fällt er Beschlüsse, welche an dieser Stelle den Grundsätzen der Transparenz folgend fortlaufend veröffentlicht werden:
2022
04.03.2022 (18. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 6; einstimmiger Beschluss
Beratung und Beschlussfassung zu § 3, Abs. 2 des Dienstvertrages mit Johannes Kopkow & Joachim Tesche (Zielvereinbarung 2021, 11/12)
04.03.2022 (18. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 7; einstimmiger Beschluss
Beratung und Beschlussfassung zu § 3, Abs. 2 des Dienstvertrages mit Johannes Kopkow & Joachim Tesche (Zielvereinbarung 2022)
2021
05.11.2021 (17. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 9; einstimmiger Beschluss
„Beschluss des AR vom 05.11.2021 zur Vorlage des vom LSVS Vorstand vorgelegten Haushaltsplans 2022 an die Mitgliederversammlung am 30. November 2021.“
22.09.2021 (16. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 4; einstimmiger Beschluss
„Der AR empfiehlt gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes für den Landessportverband für das Saarland (LSVSG) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung des LSVS der Mitgliederversammlung, den vorliegenden Wirtschaftsplan 2022 zu genehmigen.“
28.04.2021 (13. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 5b; einstimmiger Beschluss
Beratung und Beschluss zu §3, Abs. 2 des Dienstvertrages mit Joachim Tesche (Zielvereinbarung 2021)
„Der AR beschließt die Annahme der nach §3 Abs., 2 des Dienstvertrages vorgeschlagenen Zielvereinbarung“
28.04.2021 (13. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 5a; einstimmiger Beschluss
Beratung und Beschluss zu §3, Abs. 2 des Dienstvertrages mit Johannes Kopkow (Zielvereinbarung 2021)
„Der AR beschließt die Annahme der nach §3 Abs., 2 des Dienstvertrages vorgeschlagenen Zielvereinbarung“
28.04.2021 (13. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 4b; einstimmiger Beschluss
Beratung und Beschluss zu §1, Abs. 3 des Dienstvertrages mit Joachim Tesche (Probezeit)
„Der AR beschließt keinen Gebrauch von dem vorzeitigen Kündigungsrecht aus dem Dienstvertrag zu machen“
28.04.2021 (13. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 4a; einstimmiger Beschluss
Beratung und Beschluss zu §1, Abs. 3 des Dienstvertrages mit Johannes Kopkow (Probezeit)
„Der AR beschließt keinen Gebrauch von dem vorzeitigen Kündigungsrecht aus dem Dienstvertrag zu machen“
19.03.2021 (12. Sitzung des Aufsichtsrates); TOP 5.1; einstimmiger Beschluss
„Der AR beschließt, dass der Vorstand die Umsetzung der Aufhebung der CRO-Urkunde schnellst möglich (frühestens zum 01.05.21) in die Wege leitet“
7. Vergütungssystem des Vorstands
Das Vergütungssystems des Vorstandes im LSVS könnt Ihr hier einsehen.
9. Personalstruktur
Das Organigramm des LSVS mit sämtlichen Ansprechpartner findet Ihr hier.
10. Angaben zur Mittelherkunft
Der Landessportverband für das Saarland als Anteilseigner der Saarland Sporttoto GmbH profitiert gemäß §7 des AG GlüStV-Saar vom sogenannten Sportachtel und erhält 1/8 der Spieleinsätze der Lotterien und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH. Die jährliche Zuteilung des Sportachtels an den LSVS macht einen wesentlichen Teil der jährlichen Einnahmen aus. Diese Einnahmequelle ist zudem die einzige Zuwendung, die mehr als 10 % der Jahreseinnahmen betragen.
11. Angaben zur Mittelverwendung
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt dem von der Mitgliederversammlung gewählten Wirtschaftsprüfer, für das Jahr 2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft DORNBACH GmbH. Für das Jahr 2022 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC (PricewaterhouseCoopers GmbH) beauftragt. Dem Jahresabschluss ist die tatsächliche Mittelverwendung eines Jahres zu entnehmen. Dem Wirtschaftsplan ist die geplante Mittelverwendung für das jeweilige Jahr zu entnehmen.
12. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der LSVS ist Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund. Er ist mit 42,86 % Anteilseigner an der Saarland-Sporttoto GmbH.
13. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtbudgets ausmachen.
Der Landessportverband für das Saarland als Anteilseigner der Saarland Sporttoto GmbH profitiert gemäß §7 des AG GlüStV-Saar vom sogenannten Sportachtel und erhält 1/8 der Spieleinsätze der Lotterien und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH. Die jährliche Zuteilung des Sportachtels an den LSVS macht einen wesentlichen Teil der jährlichen Einnahmen aus. Diese Einnahmequelle ist zudem die einzige Zuwendung, die mehr als 10 % der Jahreseinnahmen betragen.