Finanzielle Unterstützung für Vereine durch „Integration durch Sport“: 

Sportheimat, Breitensport, LSVS

„Jetzt ist die Zeit gekommen, über einen Antrag für das Jahr 2024 nachzudenken!“ Das Bundesprogramm Integration durch Sport ermöglicht es Tausenden von Sportvereinen in ganz Deutschland, niedrigschwellige Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete bereitzustellen.

Diese Angebote beinhalten sportliche Aktivitäten, sie können aber auch weit darüber hinausgehen und umfassen beispielsweise Unterstützung bei Behördengängen, Hausaufgaben und Bewerbungen. Jeder Sportverein und Sportfachverband, der Mitglied beim LSVS ist, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Förderung für derartige Maßnahmen zu stellen. Wie dies genau funktioniert und worauf dabei zu achten ist, beantworten wir im folgenden Artikel. 

Welche Arten von Maßnahmen können gefördert werden?
Wie oben beschrieben können sportliche Angebote gefördert werden (z.B. wenn bestehende Sportgruppen für neue Zielgruppen geöffnet werden). Gefördert werden aber auch darüber hinausgehende Aktivitäten wie beispielsweise Ausflüge oder Team Building. Ganz nach dem Ansatz „nicht für uns, sondern mit uns!“ ist natürlich auch die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in Vereinspositionen (als Übungsleiter*innen, im Vorstand, als Integrations- oder Diskriminierungsbeauftragte uvm.) förderfähig.

Was ist die Zielgruppe des Projekts? 
Die Kernzielgruppe von Integration durch Sport sind Menschen mit Migrationshintergrund. Grundsätzlich können also alle Maßnahmen gefördert werden, die darauf abzielen, Menschen aus verschiedenen Kulturen zusammenzubringen oder die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am organisierten Breitensport zu fördern. Das bedeutet konkret: Die Angebote müssen nicht ausschließlich nur für Menschen mit Migrationshintergrund sein. Das wäre ja auch wieder eine Separierung. Es geht eher um das Zusammenkommen und den Gemeinschaftsaspekt. 

Was sind denn konkrete Maßnahmen, die schon von anderen Vereinen umgesetzt werden?
Eurer Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Folgende Beispiele aus der aktuellen Förderperiode inspirieren euch vielleicht:

  1. Der DJK 08 Rastpfuhl Rußhütte e.V. beantragte eine Förderung für sogenannte „Kümmerer“. Dies sind Übungsleiter*innen, die sich abseits des regulären Trainingsbetriebs um Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund kümmern, die mit schweren Lebenslagen zu kämpfen haben. Sie helfen ihnen zum Beispiel bei familiären Problemen oder Problemen in der Schule.
  2. Der SV Altenkessel e.V. bietet aufgrund begrenzter Kapazitäten kein zusätzliches regelmäßiges Sportangebot an. Stattdessen organisiert der Verein im Rahmen der Förderung zweimal im Jahr Aktionstage im Schwimmbad, die für alle Jugendlichen aus der Umgebung offen sind. Ziel ist es, den Verein kennenzulernen und den Schwimmsport auch Menschen aus anderen Kulturen näherzubringen. Dabei werden gezielt Mitglieder von Migrantenorganisationen und anderen sozialen Trägern eingeladen.
  3. Der FV 08 Püttlingen e.V. setzt im Rahmen der Stützpunktförderung 2023 eine regelmäßige und zwei einmalige Maßnahmen um. In der Umgebung des Vereins sind viele Familien mit Fluchterfahrung ansässig. Durch die Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten der Gemeinde und engagierten Übungsleitern konnten diese nicht nur als Mitmacher, sondern auch als Mitgestalter gewonnen werden. Sie nehmen am regelmäßigen Fußballtreff teil und helfen bei Vereinsevents. Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten. Wenn ein Verein eine konkrete Projektidee hat und Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir, vor der Antragsstellung einfach mal bei uns anzurufen.

Welche Kosten sind förderfähig? 
In Bezug auf diese Frage sind immer zwei Aspekte zu beachten: Notwendigkeit und Angemessenheit. Im Allgemeinen können alle Kosten gefördert werden, die zur Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme erforderlich sind, darunter

  • Honorare für Übungsleiter*innen, Trainer*innen oder Helfer*innen im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale
  • Mietkosten
  • Ausgaben für Sport- oder Spielmaterialien
  • Eintrittsgelder
  • Transferkosten für die Zielgruppe
  • Kosten für die Bewerbung der Maßnahmen (z.B. Flyer, Übersetzungskosten usw.)

ACHTUNG: Es ist von großer Bedeutung, sämtliche Rechnungen und Zahlungsbelege für den späteren Verwendungsnachweis aufzubewahren. Wichtig zu beachten ist, dass eine sogenannte personenbezogene Förderung (z.B. für die Sportausrüstung einzelner Personen, individuelle Mitgliedsbeiträge oder ähnliches) grundsätzlich nicht möglich ist.

Unser Verein möchte einen Antrag auf Förderung für 2024 stellen.  Wie funktioniert das?
Zunächst möchten wir betonen, dass wir die Belastung für Ehrenamtliche so gering wie möglich halten möchten und stets unsere Unterstützung anbieten. Wir sehen uns als Dienstleister der Vereine und passen uns daher an die Zeiten an, die für Ehrenamtliche machbar sind. Ebenso kommen wir für Beratungen auch gerne vor Ort.

Vereine sollten bestenfalls schon vor der Antragstellung einen kostenfreien Beratungstermin mit uns vereinbaren, um mögliche Korrekturschleifen im Nachgang zu vermeiden. 

Nun aber das Wichtigste zur Antragstellung:
Die Anträge für 2024 können vom 18. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. In diesem Jahr erfolgt die Antragsstellung zum ersten Mal über das neue Online-Förderportal des DOSB. Jeder Verein, der einen Antrag stellen möchte, benötigt unsererseits eine Einladung, um dort ein Profil anlegen zu können. Im November führen wir daher einen SaarSport-Impuls durch, um die technische Abwicklung genau zu erläutern (der Termin wird noch bekannt gegeben). Ansonsten beraten wir euch hier gerne individuell. 

Was muss im Antrag beschrieben werden und welche Dokumente werden benötigt?
Unsere Checkliste bietet eine Übersicht, was zu beschreiben ist und worüber sich Vereine klar sein sollten, wenn sie einen Antrag stellen möchten. Die oben stehende Checkliste bietet eine Übersicht, was zu beschreiben ist und worüber sich Vereine klar sein sollten, wenn sie einen Antrag stellen möchten.

Ihr habt noch weitere Fragen? 
Dann meldet euch gerne jederzeit bei Annabell Schäfer, , 0681 3879 282 oder Iris Engel, , 0681 3879 333.