Finanzstruktur des Sports im Saarland

LSVS

Seit dem Jahr 2020 befasst sich der LSVS mit einer zukunftsweisenden Finanzierungsstruktur des Sports im Saarland. Zur Umsetzung der in der Landesverfassung und den einschlägigen Gesetzen an den LSVS vorgegebenen Aufgaben und Zielen bedarf es eines vorausschauenden Handelns, dessen Grundlage ein durch den LSVS zusammen gefasstes Gedankenpapier "Die Finanzierung des LSVS" darstellt. Ebenso hat der Vorstand des LSVS bei Prof. Dr. Dörr ein Gutachten "Der LSVS und seine Finanzierung" in Auftrag gegeben. Beide Dokumente stellt der LSVS heute für einen sachorientierten Diskurs öffentlich zu Verfügung. 

„Das Gedankenpapier beschreibt die Ausgangssituation des LSVS, dokumentiert hierzu die Finanzströme und zeigt die Entwicklung des Sportachtels seit 2001 auf. Hier lassen sich inflationsbereinigt stark rückläufige Einnahmen aus dem Sportachtel feststellen. Diese Entwicklung ist Grundlage des notwendigen Handelns zur Absicherung der zukünftigen Finanzierung des LSVS und seiner Mitglieder,“ erläutert Joachim Tesche, Vorstand Finanzen. 

Vorsitzender des Aufsichtsrates und Präsident Heinz König: „Mit Amtsantritt war für mich klar, dass wir keine Geheimnisse in Geldfragen haben werden. Wir haben uns als LSVS dazu verpflichtet, alle Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse so darzustellen, dass die Verbandsöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit die Geber und Empfänger wesentlicher Beträge identifizieren können. Nachdem wir die Landesregierung bereits vor Monaten in unsere Überlegungen mit einbezogen haben, wenden wir uns nunmehr im allgemeinen Interesse an die Öffentlichkeit. Wir erhoffen uns die Unterstützung und Förderung, welche uns dem Ziel einer sachorientierten und autonomen Ausgestaltung des saarländischen Sports näherbringt.“

Das Gutachten von Prof. Dr. Dieter Dörr zeigt, dass die durch das Land an den LSVS übertragene Aufgabe der Sportförderung angesichts der zu erwartenden Entwicklung des Sportachtels unzureichend ist. Es sei jedoch Aufgabe des Landes, entsprechend der Staatszielbestimmung des Artikel 34a der Verfassung des Saarlandes, die Funktionsfähigkeit des LSVS und damit auch die allgemeine Sportförderung im Saarland zu gewährleisten. Auf welche Weise dies erfolgen kann obliegt, inklusive eines Beurteilungsspielraumes, dem Land. 

„Wenn das Land seine Aufgabe zur Sportförderung durch den LSVS sachgerecht erfüllen möchte, muss dieser über die Finanzmittel verfügen, die es ihm ermöglichen, seine in § 2 LSVSG detailliert beschriebenen Aufgaben zur Sportförderung angemessen wahrzunehmen. Dazu reichen die Mittel aus dem sogenannten Sportachtel, die gemäß § 9 Abs. 1 LSVSG die maßgebliche Finanzierungsquelle des LSVS darstellen, jedenfalls in Zukunft nicht mehr aus.“ Weiterhin führt Prof. Dr. Dörr in seinem Gutachten aus: „Damit droht eine nicht unerhebliche Unterfinanzierung des LSVS, die diesen, selbst unter Berücksichtigung aller Einsparbemühungen, in Zukunft dazu zwingen wird, seine ihm durch § 2 LSVSG auferlegten Pflichtaufgaben nur noch teilweise oder in einem lediglich reduzierten Ausmaß zu erfüllen.“

Im Sinne und für eine stabile Zukunft des saarländischen Sports muss der LSVS jetzt aktiv werden, um den an ihn gestellten Aufgaben und Zielen gerecht zu werden. Auf Grundlage der heute veröffentlichten Dokumente möchte der LSVS im Interesse seiner Fachverbände und deren 355.000 Mitgliedern mit sämtlichen Beteiligten des Landes in einen offenen, ziel- und sachgerechten Dialog eintreten.