Wie bleibt mein Verein gemeinnützig?
Der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" ist zu eng, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Das ist jedoch schwierig, wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Worauf es für den Verein zum Erhalt der "Gemeinnützigkeit" ankommt, vermittelt dieses Seminar.
Anmeldung
Buchungsnummer
2424
Lerneinheiten
5
Kategorie
- Vereinsservice
Ort
wird noch bekannt gegeben
Zeitblöcke
Datum | Zeit | Einlass | Raum | Ort | ReferentInnen |
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05.10.2024 | 09:00–13:00 Uhr | wird noch bekannt gegeben | wird noch bekannt gegeben |
ReferentIn
Patrick Nessler
Kosten
€ 35,00
Veranstalter
- Landessportverband für das Saarland (LSVS)
Freie Plätze
genug
Anmeldeschluss
22.09.2024 23:59