Wie bleibt mein Verein gemeinnützig?

Der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" ist zu eng, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Das ist jedoch schwierig, wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Worauf es für den Verein zum Erhalt der "Gemeinnützigkeit" ankommt, vermittelt dieses Seminar.

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Buchungsnummer

2424

Lerneinheiten

5

Kategorie

  • Vereinsservice

Ort

wird noch bekannt gegeben

Zeitblöcke

Datum Zeit Einlass Raum Ort ReferentInnen
05.10.2024 09:00–13:00 Uhr wird noch bekannt gegeben wird noch bekannt gegeben

ReferentIn

Patrick Nessler

Kosten

€ 35,00

Veranstalter

Landessportverband für das Saarland (LSVS)

Freie Plätze

genug

Anmeldeschluss

22.09.2024 23:59


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