VBG erhöht Beitrag für freiwillige Versicherung im Ehrenamt ab 2015

Gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen (Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter, etc.) können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der VBG versichern.

Hierzu erhöht die VBG, laut einer Presseerklärung, den entsprechenden Jahresbeitrag ab dem 01.01.2015 auf 3,00 Euro pro ehrenamtlich tätiger Person. Der bisherige Beitrag betrug 2,73 Euro pro Jahr.

Für Vereine, die bereits entsprechende Versicherungen bestehen haben, wird sich die Beitragserhöhung jedoch erst im Jahr 2016 auswirken, da der Beitrag jährlich nachträglich erhoben wird.

Sollten Vereine bzw. freiwillig Versicherte aufgrund dieser Beitragserhöhung ihre bestehende Versicherung nicht fortsetzen wollen, so muss diese bis zum Jahresende 2014 gekündigt werden.