Oft Vermeidbar: Unfälle bei Gymnastik und Reha-Sport

Die ARAG Sportversicherung informiert, auf was Übungsleiter bzw. Vereine bei Reha-Sportangeboten hinsichtlich Durchführung und Verkehrssicherung achten sollten.

Wenn der Arzt es verordnet, können Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen aufgrund der so genannten „Verordnung 56“ die Kosten für Rehabilitationssport von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.

Empfohlen wird Reha-Sport zum Beispiel bei Diabetes, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, nach Einsatz künstlicher Gelenke, bei Adipositas, zur Stressbewältigung und Entspannung, wie auch zur Gesundheitsförderung für ältere Menschen. Aber auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression kann es sinnvoll sein, am Rehabilitationssport teilzunehmen.

Dieser wird von den Sportvereinen in der Regel für Gruppen angeboten. So wird für Menschen mit vergleichbaren Erkrankungen oder Behinderungen die Möglichkeit geschaffen, gemeinsam Sport zu treiben. Ziel des Reha-Sports ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Beweglichkeit zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Anleitung zur Selbsthilfe zu bieten.

Aber nicht immer sind die Übungsleiter der Sportvereine im Umgang mit kranken oder behinderten Menschen erfahren oder geschult. Immer wieder kommt es beim Rehabilitationssport zu Unfällen, die sich bei Menschen ohne Handicap so nicht zugetragen und möglicherweise auch nicht derart schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich gezogen hätten.

Aus der Praxis der Sportversicherung ist bekannt, dass es nicht selten zu Unfällen zum Beispiel durch ungewohnte Bewegungen, wegrutschende Matten und Unterlagen, feuchte Stellen auf dem Hallenboden, reißende Thera-Bänder oder bei Übungen mit Gymnastikbällen kommt.

Häufig passieren Unfälle, weil die Teilnehmer aus falscher Scham Übungen ausführen und fortsetzen, die sie überfordern oder die ihnen Schmerzen bereiten. Manchmal werden auch einfach nur die eigenen Fähigkeiten überschätzt.

In vielen Fällen kommt es dann auch zu Schadenersatzansprüchen der Teilnehmer gegen die Übungsleiter oder gegen den Verein. Man hört dann Vorwürfe wie: „Diese Übung hätte man mich gar nicht machen lassen dürfen“ oder „Der Übungsleiter hätte dafür sorgen müssen, dass der Boden überall trocken ist“ oder „die Matten waren zu glatt, der Parcours zu anspruchsvoll, der Pezzi-Ball zu groß, die Anforderungen zu hoch“.

Um Schadenersatzansprüchen vorzubeugen, sollten Übungsleiter beim Reha-Sport deshalb ganz besonders achtsam sein. Sie sollten deutlich darauf hinweisen, dass jeder einzelne Teilnehmer auch eigenverantwortlich handelt und nur an den Übungen teilnehmen soll, die er sich zutraut und denen er sich gewachsen fühlt. Vor jeder Übungsstunde sollte außerdem durch die Übungsleiter das Material überprüft werden. Es sollten nur einwandfreie, geprüfte Sportgeräte zum Einsatz kommen.

(Auszug aus ARAG Pressedienst für die Organe der Sportorganisation, August 2015)