LSVS-Software Tipp: WISO Steuer-Sparbuch

Am 31. Mai 2014 ist Stichtag für Ihre Einkommenssteuererklärung 2013. Unser Software Tipp ist auch in diesem Jahr das WISO Steuer-Sparbuch.

Die Steuersoftware wurde unlängst auchTestsieger bei FocusMoney Online. Dort heißt es in der Begründung unter anderem, dass WISO in diesem Jahr mit einem 400-seitigen Steuerratgeber mit lukrativen Tipps und Tricks geliefert wird, um die optimale Erstattung zu sichern.

Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Sie dürfen alle mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehende Aufwendungen in der Steuererklärung den Einnahmen gegenrechnen. In der Steuererklärung ist der Betrag anzugeben, der sich nach Abzug der durch die ehrenamtliche Tätigkeit bedingten Werbungskosten (Fahrtkosten, Büromaterial, Telefonkosten, Porto), ergibt. Übersteigt dieser Betrag nicht die Freigrenze von 256 €, liegt keine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit vor.

Übersteigt der sich ergebende Betrag die Freigrenze von 256 €, bleibt die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale bis zum jeweiligen Freibetrag von 2.400 bzw. 720 Euro steuerfrei. Beachten Sie, dass die Ehrenamtspauschale nur einmal gewährt wird, auch wenn Sie mehrere begünstigte Tätigkeiten ausüben. Üben Sie neben der Übungsleitertätigkeit noch ein Vorstandsamt im Verein aus, können Sie die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale zusammen nutzen und kommen so auf einen Freibetrag von insgesamt 3.120 €.

Die Regelungen zur Ehrenamtspauschale finden Sie übrigens in § 3, Ziffer 26a des Einkommensteuergesetzes.

Mehr Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie <link http: www.buhl.de produkte alle wiso-steuer-sparbuch-2014 product.html _blank external-link einen externen link in einem neuen>hier.

Zu FocusMoneyOnline: <link http: www.focus.de finanzen steuern tid-29233 welche-steuersoftware-ist-top-7-programme-im-haertetest-platz-1-steuer-sparbuch_aid_907447.html _blank external-link einen externen link in einem neuen>www.focus.de/finanzen