LSVS-Seminartipp: Daten rechtmäßig behandeln

Heutzutage erhebt, verarbeitet oder nutzt eigentlich jeder Verein und Verband Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung. Aber worauf ist zu achten und was kann man falsch machen?

Heutzutage erhebt, verarbeitet oder nutzt eigentlich jeder Verein und Verband Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung oder in herkömmlichen Mitgliederkarteien. Damit findet auf diese Handlungen des Vereins das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Anwendung. Unerheblich ist dabei, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob es sich um einen sogenannten nicht rechtsfähigen Verein handelt, also nicht in das Vereinsregister eingetragen ist.

Jedoch darf ein Verein personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn eine Vorschrift des BDSG oder eine sonstige Rechtsvorschrift dies erlaubt oder soweit der Betroffene eingewilligt hat. Aber auch dann darf der Verein mit den Daten nicht machen was er will. Mit diesem Seminar erhalten Sie das Handwerskzeug in Ihrem Verein oder Verband dafür Sorge tragen zu können, dass die Daten rechtmäßig behandelt werden.

Leitung: Michael Schäfer
Referent: Patrick R. Nessler, Rechtsanwalt
Teilnehmer: ehrenamtlich Tätige aus den dem Landessportverband für das Saarland angeschlossenen Organisationen
Termin: 10.05.2014 09:00 Uhr- 12:00 Uhr
Ort: Hermann-Neuberger-Sportschule 4, 66123 Saarbrücken

Anmeldungen: <link mail ein fenster zum versenden einer>bildung@lsvs.de