Künstlersozialabgabe beträgt auch im Jahr 2019 weiterhin 4,2 %

Gemeinnützige Vereine sind unter Umständen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Der Abgabesatz bleibt bei 4,2%.

Beauftragen Vereine selbstständige Künstler oder Publizisten - auf freiberuflicher Basis/nicht im Arbeitnehmerverhältnis - (z.B. Musiker, Webdesigner, Grafiker bspw. für die Erstellung der Vereinszeitschrift, Fotografen, etc.) müssen Sie unter Umständen die sogenannte Künstlersozialabgabe leisten. Dabei ist es unbedeutend, ob der beauftragte Künstler oder Publizist selbst in der Künstersozialversicherung versichert ist oder nicht. Der Abgabesatz, der sich im Jahr 2018 von 4,8 auf 4,2 % verringert hat, bleibt im Jahr 2019 weiterhin bei 4.2%.

Quellen:

<link http: www.bmas.de de presse pressemitteilungen kuenstlersozialabgabe-sinkt-merklich.html _blank external-link einen externen link in einem neuen>Hier lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.