Kinderlärm nicht gleich Kinderlärm: DOSB fordert Nachbesserung

Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Kinder in Deutschland auf Spiel- und Bolzplätzen mehr Lärm machen als auf Sportplätzen

(DOSB-PRESSE) Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Kinder in Deutschland auf Spiel- und Bolzplätzen mehr Lärm machen als auf Sportplätzen. Der Bundesrat hatte sich deshalb mit großer Unterstützung des organisierten Sports dafür eingesetzt, dass das sogenannte Kinderlärm-Privileg künftig auch für Sportanlagen gilt und einen Gesetzesentwurf eingereicht, den die Bundesregierung abgelehnt hat. Der DOSB kritisiert diese Ablehnung.

„Der Bund hat mit der lange ersehnten Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) zwar erste Schritte getan“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Aber warum Kinder auf Bolz- oder Spielplätzen anders behandelt werden als auf sonstigen Sportanlagen bleibt ein wenig erfreuliches Rätsel. Aus unserer Sicht muss hier im Interesse des Sports dringend nachgebessert werden. Es ist ein trauriges Kapitel Gesellschaftspolitik, dass Kinderlachen und -jubeln in Deutschland als störender Lärm gesetzlich verboten wird.“

Die Bundesregierung sieht in dem Gesetzentwurf aufgrund von „Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten (...) keinen praktischen Nutzen“. Mit dieser Haltung hat sie sich gegen viele Institutionen gestellt: Der DOSB, der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die Sportministerkonferenz, die Bundesländer, der Bundesrat, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sind alle für ein Kinderlärm-Privileg. Durch den Gesetzesentwurf des Bundesrates sollte gewährleistet werden, dass Kinderlärm auf Sportplätzen genauso behandelt wird wie Kinderlärm auf Spiel- und Bolzplätzen.

Quelle: DOSB-PRESSE, Nr. 29 / 18. Juli 2017