Fast jeder Sportverein präsentiert sich heutzutage seinen Mitgliedern, aber auch potentiellen Neumitgliedern gegenüber, mit einer eigenen Homepage im Internet. Des Weiteren nutzen Vereine vermehrt soziale Medien, wie Facebook oder Twitter, zum Informationsaustausch mit ihren Mitgliedern. Häufig jedoch wird dabei den gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Anbieterkennzeichnung unzureichende Beachtung geschenkt. Das Problem dabei: Schnell sind Abmahnungen mit hohen Forderungen die Folge. Gegen diese zu intervenieren ist nicht nur mühselig sondern in den meisten Fällen auch aussichtslos. Viel einfacher ist es, sich einmal die Mühe zu machen, sein Impressum auf allen Seiten im Internet auf den aktuellen Stand zu bringen.
Auf was Sie dabei genau achten müssen, finden Sie im 1. Informationsblatt der LSVS Vereinsberatung. Dieses können Sie folgend als PDF-Datei herunterladen.