Flüchtlingshilfe: Finanzminister verlängert steuerliche Erleichterungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die ursprünglich bis Ende

vorigen Jahres befristeten steuerlichen Erleichterungen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre verlängert.

(DOSB-PRESSE) Das kündigte das Ministerium in einem <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de downloads bmf_schreiben steuerarten einkommensteuer _blank external-link einen externen link in einem neuen>Schreiben vom 6. Dezember im Bundessteuerblatt 2016 an.

„Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge“ hätten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder seinerzeit die Verwaltungsregelungen getroffen, die nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bis zum 31 Dezember 2018 erweitert würden, heißt es darin.

Dieses Schreiben stehe ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de downloads bmf_schreiben steuerarten einkommensteuer _blank external-link einen externen link in einem neuen>Rubrik Service – Publikationen – BMF-Schreiben zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Quelle: DOSB-PRESSE, Nr. 3 / 17. Januar 2017