Dann stellt sich die Frage: Sind die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse wirksam?
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden (Urt. v. 18.12.2013, Az. 8 U 20/13), bei dem nach der Satzung eines Vereins durch Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift einzuladen war. Zur Mitgliederversammlung eingeladen hatte man jedoch per Brief. Grund dafür war, dass wegen einer umfangreichen Tagesordnung -inklusive Satzungsänderungen- der Vorstand der Meinung war, dass die Einladung den Umfang der Vereinszeitung sprengen würde.
Die folgende Datei liefert Ihnen ausführliche Informationen zu diesem Thema: