Der Mindestlohn und seine Folgen für Vereine

Am 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Auch Vereine müssen handeln. Was haben Verantwortlichen im Verein nun zu tun? Lesen Sie hier

Mit dem im August 2014 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, dessen zentrale Komponente das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - das Mindestlohngesetz (MiLoG) - ist, gilt ab 1. Januar 2015 in Deutschland für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto je Zeitstunde. Für viele Vereine, die in den verschiedensten Formen als Arbeitgeber fungieren (und die sich dessen bisher vielleicht noch nicht genau bewusst sind), ergeben sich hieraus diverse Neuerungen und Stolperfallen. Auf diese sollten sich die Verantwortlichen im Verein schnellstmöglich vorbereiten und handeln. Zwar ist das Ehrenamt von den Regelungen ausgeschlossen. Auf was Sie allerdings dennoch achten müssen, haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengefasst.

<link file:11586 _blank download klicken um pdf-datei zu>Hier finden Sie das Informationsblatt Nr. 4 mit den entsprechenden Informationen.