Sportversicherungsvertrag: Erweiterter Versicherungsschutz für alle Mitgliedsorganisationen und Sportler 

Service, LSVS

Mit der Sportversicherung bietet der LSVS seinen Mitgliedsorganisationen, deren ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie den einzelnen Vereinsmitgliedern eine wesentliche Absicherung.

Der LSVS hat sich mit seinem Versicherungsmakler HiSV – Himmelseher Sportversicherung umfassend mit dem Inhalt und Umfang des Sportversicherungsvertrages befasst. Die Mitgliederversammlung hat am 29.11.2022 wesentliche Erweiterungen im Bereich der Haftpflichtversicherung beschlossen. Der weitergehende Versicherungsschutz über unseren Partner, die ARAG Sportversicherung, gilt ab sofort. 

Als werthaltige und sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden D&O-Versicherung sind jetzt auch sogenannte Vermögens-Eigenschäden versichert, die der eigene Verband/Verein infolge von fahrlässigen Pflichtverletzungen der ehren- und hauptamtlichen Verantwortungsträger selbst erleidet.

Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den wesentlichen Verbesserungen und Erweiterungen: 

  • Die Allgemeine Haftpflichtversicherung wurde inhaltlich ausgebaut und deckt nun Personen- und Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von pauschal 10 Millionen EUR ab. Damit wird dem besonders wichtigen Absicherungsbedarf rund um Personenschäden künftig noch besser entsprochen. 
    Ebenso wurde die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser auf 3 Millionen EUR erhöht. Für weitere Mietsachschäden an Gebäuden und deren Einrichtungen beträgt die Versicherungssumme 500.000 EUR, für sonstige bewegliche Sachen (zum Beispiel Sportgeräte) 50.000 EUR. 
  • Erweiterung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Durch die Erweiterung gilt der Versicherungsschutz ab sofort nicht nur für Fälle, in denen vereinsfremde Organisationen oder Personen geschädigt werden. Mitversichert sind nun auch Eigenschäden, welche die eigene Organisation im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen beziehungsweise Vereinsmitglieder selbst erleidet. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Vorstand sendet die Kündigung eines Mietverhältnisses an die falsche Anschrift – mit der Folge, dass sich der Mietvertrag der alten Räume verlängert. Auf eine Inanspruchnahme der verantwortlichen Personen kommt es bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht an. Die Versicherungssumme beträgt 125.000 EUR je Schadenfall ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
    Die persönliche Inanspruchnahme der gesetzlichen Vertreter ist unverändert im Rahmen der bereits bestehenden D&O-Versicherung abgesichert.

Was passiert mit den bereits vereinbarten Zusatzversicherungen?

Die Vereine und Verbände, die individuell bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ARAG abgeschlossen haben, erhalten im Januar 2023 automatisch Nachricht. Es wird eine Vertragsaufhebung (bei gleich gewählter Versicherungssumme) angeboten. Es ist aber auch die Weiterführung der Verträge mit deutlich reduzierten Beiträgen möglich, wenn beispielsweise eine höhere Versicherungssumme vereinbart wurde oder gewünscht wird.  

Noch Fragen?
Der genaue Wortlaut des neuen Sportversicherungsvertrags ist nachzulesen im Merkblatt ‚Informationen zur Sportversicherung‘ – Stand 01.01.2023. Das Merkblatt ist im Januar auf der Homepage des Versicherungsbüros beim LSVS verfügbar. Die zuvor genannten Erweiterungen gelten jedoch bereits ab dem 29.11.2022.

Für Fragen oder eine Beratung steht das Versicherungsbüro beim LSVS gerne zur Verfügung:
Versicherungsbüro beim
Landessportverband für das Saarland (LSVS)
Hermann-Neuberger-Sportschule 4
66123 Saarbrücken

Tel: (0681) 3879-257
E-Mail:  
Internet: www.ARAG-Sport.de