Die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung ist eine der großen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Wichtige Akteure sind hier insbesondere Sportvereine und Sportfachverbände, mit dem Ziel allen Menschen die Teilhabe an den Sportangeboten zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Verantwortung, Menschen mit Beeinträchtigung einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Genau das regelt seit dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Barrierefreie Websites sind dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein starkes Zeichen für Wertschätzung, Respekt und Offenheit.
Der SaarSport Impuls klärt auf, was die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten für Ihren Verein / Ihre Organisation sind und wie die Barrierefreiheit konkret überprüft und bewertet wird. Sie erhalten praktische Tipps zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Angeboten. Sie erhalten zudem praktische Tipps, wie Sie digitale Angebote barrierefrei gestalten können.
Jeder, der digitale Barrierefreiheit umsetzt, stärkt das Thema Inklusion in seinem Verein oder Verband durch bewusstes vorbildliches Handeln.
Termin: Dienstag, 24. Februar 2026
Inhalte:
- Überblick über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine gesetzlichen Regelungen
- Auswirkungen für Vereine und Verbände
- Anforderungen an einen barrierefreien Webauftritt
- Nachweispflichten, Zertifikate und offizielle Erklärungen – Nutzen und Grenzen
Referent: Benjamin Schmidt, Jurist für IT-, Datenschutz, E-Commerce und Urheberrecht (DURY LEGAL Rechtsanwälte Saarbrücken)
Anmeldung per E-Mail an:saarsport-impuls(at)lsvs.de.
Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine automatisch Bestätigungsmail mit den Zugangsdaten zur Veranstaltung.

