Pressemitteilung des LSVS vom 12.03.2021

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LSVS fordert eine steuerliche Entlastung der Mitglieder im Sportverein

Die Corona-Pandemie hat den organisierten Sport vor enorme Probleme gestellt. Im März 2020 stand urplötzlich der komplette Sportbetrieb still, die Sportvereine waren gezwungen Ihre vielfältigen Angebote einzustellen. Im Zuge dieser Einstellung verzeichnen die Mitgliederzahlen der Sportvereine einen Rückgang. Zur steuerlichen Entlastung und zur Eindämmung des Mitgliederrückgangs fordert der LSVS die saarländische Politik auf sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Mitgliedsbeiträge in den Steuerklärungen 2020 und 2021 geltend gemacht werden können, um somit die Vereinsmitglieder finanziell zu entlasten. Dies wäre für den gemeinnützig organisierten Sport ein wichtiges Signal. 

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat einem solchen Antrag bereits stattgegeben, wonach die Landesregierung NRW sich im Bundestag bzw. im Bundesrat dafür einsetzt eine Entlastung der Vereinsmitglieder sowie Stärkung der Sportvereine auf Bundesebene umzusetzen.

„Wir wünschen uns, dass die politischen Parteien dieses für uns sehr wichtige Thema ebenfalls in unserem  Landtag diskutieren und beschließen. Unsere rund 355.000 Mitglieder wünschen sich ein deutliches Signal für den Sport“ erklärt Johannes Kopkow. Die saarländischen Sportvereine stellen einen wichtigen Baustein für unsere Gesellschaft dar, ob in der Inklusion, der Prävention oder der Bildung. „Wir müssen die Sportvereine im Land und deren Mitglieder weiterhin unterstützen. Diese Reglung wäre auch für unsere 2.200 Vereine eine Erleichterung, insbesondere bei der Gewinnung bzw. Rückgewinnung von Mitgliedern, aber auch zur Stärkung und dem Erhalt der Vereinsstruktur“, ergänzt Joachim Tesche.