Ordentliche Mitgliederversammlung des LSVS tagte auf dem SPORTCAMPUS SAAR

LSVS, Fachverbände

Der LSVS traf sich am 28. November 2023 auf dem SPORTCAMPUS SAAR mit Vertretern seiner Mitglieder zu seiner turnusmäßigen Mitgliederversammlung. 69 Delegierte mit 87 Stimmen waren anwesend, die Versammlung somit beschlussfähig.

 

„Uns ging es darum, für einen Dialog mit Euch und der Politik über die mittelfristige Finanzierung des LSVS zu werben“, nahm LSVS-Vorstand Johannes Kopkow in seiner Eröffnung der Delegiertenversammlung Bezug auf die am 21. November veröffentlichte Pressemeldung über die Gefährdung der Sportförderung angesichts der zu erwartenden Entwicklung des Sportachtels.

Innenminister Reinhold Jost lobte in seiner Begrüßung das gute Miteinander, das seit seiner 18-monatigen Amtszeit gute Spuren hinterlassen habe: „Im streitbaren Miteinander möchte ich mich über den richtigen Weg im Saarsport weiter auszutauschen. Der LSVS ist auf dem richtigen Weg. Wir sind in ständigem Austausch. Ihr werdet auch zukünftig einen verlässlichen Partner an Eurer Seite haben, wenn es darum geht, dass eine oder andere abzusichern.“

Dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC verfassten Wirtschaftsprüfungsbericht folgte die Feststellung des Jahresabschlusses 2022. In der Folgeentlasteten die Delegierten nach den Berichten Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022. Der vom Vorstand für das Jahr 2024 entworfene Wirtschaftsplan sowie die mittelfristige Investitions- und Finanzplanung für fünf Jahre wurden von der Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet.

Auf der Tagesordnung stand auch die Abstimmung über Anträge zu diversen Satzungsänderungen: So wurde unter anderem der Wirkkreis der SSJ in § 3 neu definiert. Ergänzend wurde § 5 der Satzung dahingehend geändert, dass künftig ein Sportjugendrat die SSJ leitet. Er wird von den der SSJ angehörenden Mitgliedern des LSVS gewählt. Eine richtungsweisende Reform wurde für den § 8 (Abs.1 & Abs. 5) getroffen. Künftig müssen Sportfachverbände als Satzungszweck die überwiegende oder ausschließliche Förderung bestimmter Sportarten in ihrer Satzung niedergeschrieben haben. §11 regelt künftig, dass der LSVS Organisationen und Vereinigungen, die auch auf dem Gebiet des Sports tätig sind und nicht die Voraussetzungen eines Sportfachverbandes erfüllen, als Verbände mit besonderen Aufgaben aufnehmen kann. Nicht als Verband mit besonderen Aufgaben aufgenommen werden kann eine Organisation die bereits Mitglied eines Sportfachverbandes im LSVS ist. 

Eine wichtige Satzungsänderung betrifft den §15 (Abs. 1) und die Entsendung von Delegierten durch die Mitglieder. Die Mitglieder sind künftig verpflichtet, mit mindestens einem ihrer Delegierten an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Ein Verstoß kann mit einer Ordnungsmaßnahme nach § 12 der Satzung sanktioniert werden. Weitere Satzungsänderungen betrafen den Zeitpunkt der Errechnung des Delegiertenschlüssels und die Möglichkeit, im Block über Beschlussgegenstände abzustimmen.

Als einzige Personalie stand an diesem Abend die Wahl eines Good Governance-Beauftragten auf der Tagesordnung. Die Versammlung erteilte Elmar Lauer einstimmig ihr Vertrauen. Er wird seine Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung ausüben. Als Good Governance-Beauftragter übernimmt er unter anderem auch die Aufgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, welches zukünftig für den LSVS gelten wird.