Neue Corona-Verordnung im Saarland

Service, Corona

Ab dem 20.11.2021 gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung, die auch den Sport betrifft.

Nach der Bund-Länder-Schalte am gestrigen Donnerstag hat die saarländische Landesregierung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Corona-Maßnahmen angepasst. Ab morgigem Samstag, 20. November gilt im Saarland die neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona- Pandemie, die am Freitag, 03. Dezember wieder außer Kraft tritt. Die Maßnahmen führen auch zu Veränderungen im Sport. Zu den wichtigsten Fragen im Sport hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die FAQ`s zum Sportbetrieb im Saarland überarbeitet:

  • Der Freizeit- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist ohne Einschränkungen erlaubt.
  • Der Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G- Nachweises gem. § 2 I Nr. 1, 2 VO-CP (geimpft oder genesen) erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen Testnachweis führen. Weitere Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege regelmäßig getestet werden sowie Schülerinnen und Schüler, die ebenfalls im Rahmen des verbindlichen Schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden.

Der Landessportverband für das Saarland hält die aktuellen Maßnahmen für sinnvoll. Johannes Kopkow, Vorstand Sport & Vermarktung im LSVS: „Auf Grund der aktuellen pandemischen Lage halten wir die Vorgehensweise für richtig und notwendig. Gerade dem Bewegungsdrang der Kinder und Jugendlichen wird so keine Grenze gesetzt. Der Sport kann so einmal mehr beweisen, wie verantwortungsbewusst er mit der Pandemie umgeht."