Förderung von Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten!

Kompetenzzentrum Ehrenamt, Sportkultur, Vereinsförderung Saar

Jetzt Anträge stellen: Das Bundesprogramm für den Sport des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) fördert auch im Jahr 2025 das Engagement gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie demokratiebildende Aktivitäten in Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten.

Auf einen Blick

  • Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport wird auch 2025 umgesetzt
  • Förderung von Aktivitäten in Sportverbänden/-bünden und Fanprojekten ist über die Beantragung von Maßnahmenpaketen möglich
  • Es können Pilotprojekte in Sportvereinen zu „Sportvereine und Demokratiebildung“ gefördert werden

Inhalte
Das Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen,
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte.

Außerdem werden Forschungsprojekte zum Themenfeld unterstützt (durch das BISp).

In der Praxis können Projekte umgesetzt werden, die sich im Sport beispielsweise mit den Themen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung auseinandersetzen. Hier kann es auch inhaltliche Verknüpfungen zu den Kinder- und Menschenrechten sowie den Rechten für Menschen mit Behinderungen geben. Insbesondere sollen die Bereiche gefördert werden, die bisher nicht, nicht ausreichend oder nicht sportspezifisch durch andere Bundesprogramme abgedeckt wurden. Synergien nutzen: Kooperationen mit anderen Bundesprogrammen sind, unter Wahrung der entsprechenden Verordnungen und Richtlinien und wenn inhaltlich-konzeptionell sinnvoll, wünschenswert. Das Bundesprogramm erkennt den Sport als einen Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.

Antragsstellung bis 14. April 2025 möglich!
Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden. Dieses Jahr sind alle Sportverbände und Sportvereine, die unter dem Dach von dsj und DOSB organisiert sind, sowie Fanprojekte mit „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit” antragsberechtigt. 

Fördermöglichkeiten: Maßnahmenpakete „Klein“ bis 1.500 Euro, „Mittel“ bis 15.000 Euro und „Groß“ bis 50.000 Euro

  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ (Mittel; bis 15.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“ (Klein; bis 1.500 Euro/Groß; bis 50.000 Euro))
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“, digital/in Präsenz (Mittel; bis 15.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, (Klein; bis 1.500 Euro/Mittel; bis 15.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“ (Mittel; bis 15.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Coaching“ (Mittel; bis 15.000 Euro) 

Hinweis: Es können Honorar- und Sachmittel abgerechnet werden. 

Informationen rund um den Antrag

  • Antragsfrist: Bitte reicht das ausgefüllte Antragsformular bis spätestens Montag, 14.04.2025, ein und beachtet die weiteren Hinweise zum Antrag in der Bestätigungsmail, die Euch nach Einreichen des Forms-Antrags zugesendet wird.
  • Der Umsetzungszeitraum sollte zwischen dem 15.05.2025 und 30.10.2025 liegen. Verwendungsnachweise sind bis spätestens zum 15.11.2025 einzureichen.
  • Online-Beratungs- und Informationsveranstaltungen für Interessierte: Dienstag, 25.03.2025: 19:00-20:00 Uhr: Teams Link
  • Gern steht das Team des Bundesprogramms für Rückfragen unter der E-Mailadresse   zur Verfügung.