Sportvereine aufgepasst: Ein neues Förderprogramm des Bundes steht bereit, um eure Kommunen bei der Sanierung von maroden Sportstätten finanziell zu unterstützen. Am Donnerstag, 16. Oktober, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt. Für den Projektaufruf 2025/2026 sind Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt.
Vereine haben die Möglichkeit, über ihre Kommunen Projekte einzureichen!
Wenn euer Verein also eine Sportstätte nutzt oder besitzt, die dringend saniert werden sollte, dann meldet euch so bald wie möglich bei eurer Kommune, um den Projektantrag auf den Weg zu bringen.
Das Programm unterstützt Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit regionaler oder überregionaler Bedeutung. Dazu gehören ausdrücklich auch Tennisanlagen, Sport- und Freianlagen sowie Vereinsgebäude.
Gefördert werden insbesondere:
- umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen,
- energetische Sanierungen von Gebäuden (pflichtig mit definierten Energiestandards),
- Umwandlung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen,
- Freibäder und weitere sportbezogene Einrichtungen.
Wichtig: Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Wer kann einen Antrag stellen?
Nicht die Vereine selbst, sondern ausschließlich Städte und Gemeinden (Kommunen) sind antragsberechtigt.
Das bedeutet: Wenn Euer Verein Investitionsbedarf hat, ist es entscheidend, jetzt aktiv auf Eure Kommune (Bürgermeister*in, Gemeinderat etc.) zuzugehen und für eine Teilnahme am Förderprogramm zu werben.
Förderhöhe & Finanzierung
Förderanteil des Bundes bis zu 45 % der Gesamtkosten (bis zu 75 % bei kommunaler Haushaltsnotlage)
Fördervolumen pro Projekt mind. 250.000 € Bundesanteil (Gesamtinvestition ab ca. 555.000 €)
Maximalbetrag bis zu 8 Mio. € Förderung durch den Bund
Kumulierung mit Landesförderungen (z. B. LSVS/Landessondervermögen) möglich – aber nicht mit anderen Bundesmitteln
Fristen & Ablauf
- Einreichung der Interessenbekundung durch die Kommunen bis: 15. Januar 2026
- Einreichung erfolgt digital über easy-Online (freigeschaltet ab 10. November 2025)
- Februar 2026: Entscheidung des Haushaltsausschusses über die Projektauswahl
- Ab 3. November 2025: Telefon-Hotline des BBSR für Rückfragen
- Digitale Infoveranstaltung ist geplant (Termin folgt)
Was Vereine jetzt tun sollten?
- Prüft euren Investitionsbedarf (Plätze, Hallen, Umkleiden, energetische Sanierung etc.).
- Nehmt schnell Kontakt zu euren Kommunen auf und macht auf das Förderprogramm aufmerksam.
- Argumentiert frühzeitig, damit eure Kommune rechtzeitig eine Interessenbekundung einreichen kann.
- Nutzt die Chance der Kumulierbarkeit mit Landesmitteln, um Eigenanteile möglichst gering zu halten.
Wir beraten und unterstützen
„Wir empfehlen unseren Mitgliedern, diese einmalige Fördermöglichkeit in den nächsten Wochen aktiv zu nutzen und frühzeitig Gespräche mit Kommunen zu suchen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf helfen wir mit unserem Team des Kompetenzentrums Ehrenamt beim LSVS gerne weiter“, so Mischa Theobald, Leiter des Kompetenzzentrums.
Kontakt Kompetenzzentrum Ehrenamt im LSVS:
Mischa Theobald
Telefon:0681 / 3879 – 278
E-Mail: kompetenzzentrum(at)lsvs.de
Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm:

