BMI-Richtlinie zu den “Coronahilfen Profisport 2021“ veröffentlicht

Service, Corona

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat zum 8. Januar die Richtlinie zur Beantragung der “Coronahilfen Profisport 2021“ veröffentlicht (siehe Anlage).

Auf Grund der Umstellung des digitalen Antragsverfahrens werden Anträge zur Kompensation von entgangenen Ticketeinnahmen frühestens ab dem 1. März 2021 und Anträge zur Kompensation von anderen Verlusten frühestens ab dem 15. März 2021 gestellt werden können. Insgesamt stehen im Haushalt 2021 wohl rund 300 Mio. € (200 Mio. € aus dem Haushalt 2021 und ca. 100 Mio. € Restmittel aus 2020) zur Verfügung.

Der kompensationsfähige Zeitraum läuft gemäß letzter Beschlusslage vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021. Für 2021 sind bis zu 90% der entgangenen Ticketeinnahmen im Vergleich zu 2019 erstattungsfähig. Es gilt jedoch für den gesamten Beihilfezeitraum von April 2020 bis Juni 2021 eine Förderhöchstgrenze von 800.000 € pro Antragssteller. Das neue Instrument “Verlustkompensation” betrifft Verluste im ersten Halbjahr 2021, die nicht auf entgangenen Ticketeinnahmen beruhen. Antragsvoraussetzung ist u.a. ein Rückgang des Gesamtumsatzes im kompensationsfähigen Zeitraum um 30% im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 und muss mindestens 2.500 € betragen. Kompensiert werden maximal 70% der Verluste bis zu einer Obergrenze pro Antragssteller von 3 Mio. €.