Die verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist nicht nur ein allgemeines gesellschaftliches Ziel, sondern ein Ziel, das sich gerade auch viele Sportvereine gesetzt und dabei schon sehr viel geleistet haben. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe – auch im Sport. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet deutsche Unternehmen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Sportvereine und -verbände, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Grundlage ist der European Accessibility Act, der bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Konkret bedeutet das: Webseiten müssen den Anforderungen der Norm EN 301 549 entsprechen und eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ beinhalten.
Insbesondere im Sport kommen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedarfen zusammen. Digitale Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass nicht nur Menschen mit Behinderung von Barrierefreiheit profitieren, sondern alle Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.
Weitere Informationen
- Website DOSB
- Website Aktion Mensch
- Fachvortrag DOSB
Der DOSB hat in einem 40-minütigen Fachinput erläutert, was genau auf Vereine und Verbände zukommt. Der Fachinput richtet sich an alle, die sich im organisierten Sport mit digitalen Angeboten und Teilhabe befassen.
Fachvortrag DOSB. Die Veranstaltung vom 24. April kann in einer Aufzeichnung hier aufgerufen werden: „Verpflichtung als Chance - Wie sind Vereine und Verbände vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?“