Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft

Kompetenzzentrum Ehrenamt

Das ab dem 28. Juni geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Die verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist nicht nur ein allgemeines gesellschaftliches Ziel, sondern ein Ziel, das sich gerade auch viele Sportvereine gesetzt und dabei schon sehr viel geleistet haben. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe – auch im Sport. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet deutsche Unternehmen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Sportvereine und -verbände, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Grundlage ist der European Accessibility Act, der bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Konkret bedeutet das: Webseiten müssen den Anforderungen der Norm EN 301 549 entsprechen und eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ beinhalten.

Insbesondere im Sport kommen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedarfen zusammen. Digitale Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass nicht nur Menschen mit Behinderung von Barrierefreiheit profitieren, sondern alle Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

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