Trainingsstätten an der HNS wieder geöffnet

Die Landesregierung hat weitere Lockerungen im Sport bekanntgegeben.

Die saarländische Landesregierung hat in der ab 18. Mai 2020 gültigen Rechtsverordnung die Aufnahme des Trainings- und Sportbetriebes, auch für Indoor-Sportarten, mit folgendem Wortlaut verankert:

Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1,
  2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,
  3. kontaktfreie Durchführung,
  4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich,
  7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  8. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
  9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  10. keine Zuschauer.

Ab Montag, 18. Mai 2020 sind auch die Trainingsstätten an der Hermann-Neuberger-Sportschule wieder geöffnet. Die Nutzung der Trainingsstätten ist an die Einhaltung der aktuellen Rechtsverordnung gekoppelt sowie an die Vorlage eines Hygienekonzeptes des Fachverbandes beim Landessportverband für das Saarland. Ansprechpartner hierfür ist die Hauptgeschäftsführerin, Frau Karin Becker, 0681/3879-150 oder <link mail ein fenster zum versenden einer>k.becker@lsvs.de. Erst danach können die Trainingsstätten für den Trainingsbetrieb genutzt werden.

Die aktuell gültige Rechtsverordnung können Sie <link https: corona.saarland.de de service massnahmen _self>hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der <link https: www.dosb.de medien-service coronavirus sportartspezifische-uebergangsregeln _self>Homepage des DOSB.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Saarland hat aktuell FAQ`s mit Konkretisierungen für das Sporttreiben erarbeitet, die der Meldung beigefügt sind.

Wir bitten Sie dringendst, die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 18. Mai 2020 zu beachten. Nur so können wir die Ausbreitung des Virus eindämmen, um schnellstmöglich wieder in einen geregelten Sportalltag übergehen zu können.

Bleiben Sie gesund!