Personalfragebogen für Arbeitgeber (Minijob-Zentrale)

Um einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können, muss der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung einige Dinge klären.

1 Worum geht es?

Um einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können, muss der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung einige Dinge klären. Um diese Prüfung für Arbeitgeber zu vereinfachen, hat die Minijob-Zentrale in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einen Personalfragebogen erstellt.

2 Einzelheiten

  • Der Personalfragebogen kann sowohl für 450-Euro-Minijobber als auch für kurzfristig Beschäftigte eingesetzt werden.
  • Mit dem Personalfragebogen erfassen die Arbeitgeber alle notwendigen Daten ihres Arbeitnehmers. Gleichzeitig stellt der Personalfragebogen sicher, dass nur Daten erhoben werden, die Arbeitgeber erfragen dürfen.
  • Die Arbeitgeber vervollständigen mit dem Personalfragebogen ihre Lohnunterlagen und haben damit einen wichtigen Nachweis für die Betriebsprüfungen.

Neben persönlichen Angaben des Minijobbers – wie zum Beispiel die Rentenversicherungsnummer – klärt der Personalfragebogen auch Folgendes:

  • Status in der Sozialversicherung bei Beginn der Beschäftigung
  • Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Weitere Beschäftigungen
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Merke: Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Minijobber.

3 Hinweis

Der Personalfragebogen kann kostenlos auf der Homepage der Minijob-Zentrale (<link http: www.minijob-zentrale.de _blank external-link einen externen link in einem neuen>www.minijob-zentrale.de) heruntergeladen werden.

 

FUNDSTELLE / QUELLE /// Minijob-Newsletter - Nr. 7/2017

Quelle: Führungs-Akademie des DOSB; Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit, Nr. 29 [September 2017, S. 13]

Das „Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit“ der Führungs-Akademie erscheint vierteljährlich im PDF-Format und kostet für Mitgliedsverbände und –vereine 15 EURO im Jahr. Eine Übersicht über alle bisher vorgestellten Themen finden Sie hier: <link http: www.fuehrungs-akademie.de service bestellungen-und-abonnements _blank external-link einen externen link in einem neuen>www.fuehrungs-akademie.de/service/bestellungen-und-abonnements/rechtstelegramm-fuer-die-vereins-und-verbandsarbeit.html