Der Vorstand des Landessportverbandes für das Saarland lädt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Landessportverband für das Saarland (LSVSG) in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Satzung des Landessportverbandes für das Saarland vom 3. September 2021 (Amtsbl. II Nr. 34 vom 02.09.2021, ab S. 574), ein zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 30. November 2021, um 18.00 Uhr, in die Multifunktionssporthalle (Halle 80) der Hermann-Neuberger-Sportschule.
Anträge der Mitglieder (Fachverbände und korporative Mitglieder) sind gemäß § 15 Abs. 9 der Satzung mindestens sechs Wochen - bis zum 18.10.2021 - vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand in Textform einzureichen. Dringlichkeitsanträge können auch noch gemäß § 15 Abs. 10 in der Mitglieder-versammlung gestellt werden. Darüber, ob ein Antrag als Dringlichkeitsantrag anzusehen ist, ent-scheidet die Versammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Dringlichkeitsanträge zur Änderung der Satzung sowie zur Abwahl oder Wahl von Aufsichtsratsmit-gliedern sind unzulässig.
Die Tagesordnung wird spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht.