Neue Regelungen im Sportbetrieb

Ab 22.12.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Saarland gültig., die sich auch auf den Sport auswirkt.

Schwimmhalle mit einer FFP2-Maske

Nachfolgend in den FAQs  werden wichtige Fragen zum Sportbetrieb im Saarland geklärt. Die FAQs basieren auf der Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gültig ab dem 22.12.2021. Diese Aufstellung wird vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sukzessive erweitert, konkretisiert und aktualisiert (§§ 6  I, II, 6 a III VO-CP).