LSVS begrüßt erste Lockerungen beim Sport im Freien

LSVS-Präsident Adrian Zöhler zeigte sich „erleichtert und zugleich dankbar“.

Die in der heutigen (02.05.2020) Pressekonferenz der saarländischen Landesregierung in der Corona-Krise angekündigten und ab kommenden Montag, 04. Mai 2020 geltenden weiteren Lockerungen der Beschränkungen betreffen auch den Sport im Freien. LSVS-Präsident Adrian Zöhler zeigte sich „erleichtert und zugleich dankbar“. „Damit ist das Saarland eines der ersten Bundesländer, dass den vielen Sporttreibenden im Lande wieder die Möglichkeit eröffnet, ihrem Hobby im Rahmen des Vereinssports nachzugehen“, so Zöhler nach der Verlautbarung von Ministerpräsident Tobias Hans und seiner Stellvertreterin Anke Rehlinger. Demnach ist ab nächster Woche der Sport im Freien für „kontaktarme Sportarten - wie z.B. Tennis“ wieder erlaubt. Sportliche Betätigungen mit maximal fünf Teilnehmern sind ebenfalls wieder freigegeben. Die Frei- und Schwimmbäder bleiben jedoch weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es hier für die Berufssportler. Zöhler mahnte alle Sportlerinnen und Sportler trotz der erfreulichen relativen Freigabe des Sports im Freien, die nach wie vor bestehenden Hygieneregeln - Abstand halten, Hände waschen, Duschen und Umkleidekabinen weiterhin geschlossen, gegebenenfalls Mundschutz tragen - einzuhalten. „Nur so können wir in den nächsten Tagen und Wochen auf weitere Erleichterungen beim Sport im Lande hoffen.“

Der Landessportverband wies in diesem Zusammenhang erneut auf die bereits Ende April veröffentlichten zehn Leitplanken des DOSB und die Übergangsregeln der Spitzenfachverbände (siehe lsvs.de) zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens hin. Diese geben den Landesfachverbänden und den angeschlossenen Fachverbänden eine klare Vorgabe für die Einhaltung der Bestimmungen und den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Training.

Die aktuelle Rechtsverordnung finden Sie <link https: corona.saarland.de de service massnahmen verordnung-stand-2020-05-02.html _self>hier.