Im Saarland gilt am Montag, 29. Juni 2020 eine neue Rechtsverordnung. In der neuen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die am 26.06.2020 vom Ministerrat verabschiedet wurde gibt es weitere Lockerungen im Sport.
Erstmals dürfen nun auch Kontaktsportarten wie Fußball, Handball oder Ringen wieder einem eingeschränkten Trainingsbetrieb nachgehen:
(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
- Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3,
- Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu zwanzig Personen,
- kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises und mit Ausnahme von Gruppen mit bis zu 10 Personen,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
- Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz.
Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 7 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 erteilen.
Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 7 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet.
Die aktuell gültige Rechtsverordnung, die vorerst bis einschließlich 28. Juni 2020 gilt, können Sie <link https: corona.saarland.de de service massnahmen>hier einsehen.
Die FAQ`S der Landesregierung zum Sporttreiben finden Sie <link https: corona.saarland.de de faq haeufigste-fragen vereinssport vereinssport_node.html>hier.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der <link https: www.dosb.de medien-service coronavirus>Homepage des DOSB.
Wir bitten Sie dringendst, auch weiterhin die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 26. Juni 2020 - die bis zum 12. Juli in Kraft ist - zu beachten, um schnellstmöglich wieder in ein normales Sporttreiben übergehen zu können.
Bleiben Sie gesund!