Kontaktsportarten eingeschränkt wieder möglich

Weitere Lockerungen im Sport, erstmals Kontaktsportarten wieder möglich.

Im Saarland gilt am Montag, 29. Juni 2020 eine neue Rechtsverordnung. In der neuen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die am 26.06.2020 vom Ministerrat verabschiedet wurde gibt es weitere Lockerungen im Sport.

Erstmals dürfen nun auch Kontaktsportarten wie Fußball, Handball oder Ringen wieder einem eingeschränkten Trainingsbetrieb nachgehen:

(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden: 

  1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3,
  2. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu zwanzig Personen,
  3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises und mit Ausnahme von Gruppen mit bis zu 10 Personen, 
  4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
  5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
  6. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und 
  7. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz.

Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 7 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 erteilen.

Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 7 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet.

Die aktuell gültige Rechtsverordnung, die vorerst bis einschließlich 28. Juni 2020 gilt, können Sie <link https: corona.saarland.de de service massnahmen>hier einsehen.

Die FAQ`S der Landesregierung zum Sporttreiben finden Sie <link https: corona.saarland.de de faq haeufigste-fragen vereinssport vereinssport_node.html>hier.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der <link https: www.dosb.de medien-service coronavirus>Homepage des DOSB.

Wir bitten Sie dringendst, auch weiterhin die Vorgaben der neuen Rechtsverordnung vom 26. Juni 2020 - die bis zum 12. Juli in Kraft ist - zu beachten, um schnellstmöglich wieder in ein „normales“ Sporttreiben übergehen zu können.

Bleiben Sie gesund!