Jetzt anmelden zum Seminar: Die Grundzüge der Gemeinnützigkeit

Worauf es für den Verein zum Erhalt der Gemeinnützigkeit ankommt, vermittelt dieses Seminar am 11. Oktober 2014 an der Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken, Meldeschluss ist der 5. Oktober.

Was muss ein Vorstand bei seiner Geschäftsführung beachten? Der Begriff  Gemeinnützigkeitsrecht ist streng genommen zu eng gefasst, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist.

Zum einen kann eine Organisation nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO), sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO) steuerbegünstigt sein. Zum anderen wird allgemein verbreitet unter dem Begriff Gemeinnützigkeitsrecht meist das gesamte für die steuerbegünstigte Organisation geltende Steuerrecht verstanden.

Es genügt jedoch nicht, wenn ein Verein die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Nicht ganz einfach,  wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Referent an diesem Tag ist Rechtsanwalt Patrick R. Nessler.

Veranstalter ist der Landessportverband für das Saarland (LSVS). Die Kosten für das Seminar (vier Lerneinheiten) betragen insgesamt 25 Euro. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Internetseite <link http: www.lsvs.de>www.lsvs.de unter der Rubrik Fortbildung.