Die "Ehrenamtspauschale" wurde erhöht! Oder: Wie macht man es richtig?

Bereits vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber den § 3 Nr. 26a in das Einkommenssteuergesetz (EStG) eingefügt.

Danach konnten Zahlungen an eine ehrenamtlich tätige Person bei dieser bis zu 500,00 € pro Jahr steuerfrei sein. Mit dem gerade beschlossenen "Ehrenamtsstärkungsgesetz" hat sich dieser Betrag nun rückwirkend zum 01.01.2013 auf 720,00 € pro Jahr (das entspricht 60,00 €/Monat) erhöht.

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