Ab 2014 sind neue "Spendenformulare" zwingend!

Nachdem bereits seit dem 01.01.2013 zwingend neue Muster für die "Spendenquittungen" zu verwenden waren, hat das Bundesministerium der Finanzen aufgrund der Änderungen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz nunmehr schon wieder neue Muster herausgegeben.

Diese sind ab sofort zu verwenden. Es wird aber von Seiten der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die bisherigen Formulare noch bis zum 31.12.2013 verwendet werden.

Die folgende Datei informiert Sie über die diesbezügliche Rechtslage und worauf Sie achten sollten.