Vereinsservice: Die Veranstaltungsausfallversicherung 

Service, LSVS

Mit der Sportversicherung bieten wir unseren Mitgliedsorganisationen, deren ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionären sowie den einzelnen Vereinsmitgliedern eine wesentliche Grundabsicherung über unseren Versicherungspartner ARAG. Die Durchführung von Vereinsveranstaltungen ist über die Sport-Haftpflichtversicherung grundsätzlich versichert. 

Fällt jedoch eine Veranstaltung aus, liegt das Kostenrisiko beim Verein. Dies kann das Budget signifikant belasten.  Um die stetig steigenden Kosten und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für Vereinsveranstaltungen in eine planbare Versicherungslösung zu überführen, hat der Versicherungsmakler des LSVS – Himmelseher Sportversicherung – ein sportspezifisches Versicherungskonzept zur Absicherung von ausfallbedingten Kosten bei Vereinsveranstaltungen mit der ARAG verhandelt. Die sogenannte Veranstaltungsausfallversicherung kann unkompliziert online abgeschlossen werden.

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick zu den wesentlichen Leistungen und Besonderheiten: 
Die Veranstaltungsausfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn die zum Versicherungsschutz angemeldete Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Vereins liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt. Hierzu zählen unter anderem:

  • Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen – z. B. Sturm ab Windstärke 8
  • witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte
  • Todesfälle oder lebensbedrohliche Unfälle oder körperliche Zusammenbrüche von Zuschauern, Teilnehmern oder Akteuren
  • Entzug der bereits erteilten Veranstaltungsgenehmigung durch Behörden
  • Terrorakte und -androhungen gegen die Veranstaltung

Zudem ist auch der Ausfall der Veranstaltung versichert, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer Gewalthandlung oder eines Terroraktes im näheren Umfeld zur Veranstaltung pietätlos wäre. 
Als besonderes Highlight der Veranstaltungsausfallversicherung wird bei Warnstufe 2 des Deutschen Wetterdienstes, bei Veranstaltungen im Freien, grundsätzlich eine Gefahr für Leib und Leben unterstellt. Somit können Sie bei einer erforderlichen Absage wegen einer wetterbedingten Gefahr einen vereinfachten Nachweis - z. B. per Screenshot - im Schadenfall erbringen.  

Die Veranstaltungsausfallversicherung kann online für Veranstaltungen mit einem Kostenrahmen bis zu 30.000 Euro abgeschlossen werden. 

Wenn Sie Fragen zum Produkt haben oder ein Angebot für größere Veranstaltungen  (Kosten > 30.000 Euro) benötigen, steht Ihnen das Versicherungsbüro im Hause des Sports gerne zur Verfügung:
Versicherungsbüro beim Landessportverband für das Saarland (LSVS)
Hermann-Neuberger-Sportschule 4
66123 Saarbrücken
Tel: (0681) 3879-257
E-Mail:  
Internet: www.ARAG-Sport.de