Sportmilliarde: So werden die Gelder für Schwimmbäder verteilt

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195 Projekte, 247 Mio. Euro Förderung: Der Bund investiert in Schwimmbäder. Unsere Analyse zeigt Verteilung, Schwerpunkte und warum der Bedarf weiterhin enorm bleibt.

Am 23. September hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die geförderten Projekte des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS - Schwimmbäder) bekanntgegeben. Das Programm ist ein Ableger des allgemeinen SKS-Programms, mit dem sanierungsbedürftige Sportstätten in ganz Deutschland aus Bundesmitteln gefördert werden und spezialisiert sich – wie der Name verrät – auf Schwimmbäder. Im allgemeinen SKS-Programm sind dagegen alle Arten von Sportstätten (Hallen, Plätze, Vereinsheime und auch Schwimmbäder) antrags- und förderberechtigt.

Für das allgemeine SKS-Programm wurden in der ersten Förderphase im Frühjahr 2026 bereits 329 Millionen Euro an über 300 Projekte verteilt, das Schwimmbad-Programm erhöht diese Gesamt-Fördersumme nun um 247 Mio. Euro.

Bereits fest eingeplant ist zudem eine zweite Runde des SKS-Programms mit vom Bund veranschlagten 333 Mio. Euro. Die Antragsphase dazu soll noch Ende Oktober 2026 starten. Damit lägen die Fördermittel der drei Programmrunden bei über 900 Millionen Euro. Demgegenüber steht ein vom DOSB bezifferter Sanierungsstau bei Sportstätten von mindestens 31 Milliarden Euro.

Schwimmbad-Förderprogramm
Für das Programm „SKS - Schwimmbäder“ wurden vom zuständigen Haushaltsausschuss des Bundestages 195 Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten. Voraussetzung dafür war, dass die geförderten Gebäude nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahme über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen bzw. den Anteil erneuerbarer Energien gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch gesenkt haben.

Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Dabei beteiligt sich der Bund grundsätzlich mit bis zu 45 Prozent an den Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent.

Der DOSB hat die Liste der geförderten Schwimmbäder analysiert. Hier erfahrt ihr, was genau gefördert wurde, wie hoch die durchschnittliche Fördersumme ist und welches Bundesland besonders oft berücksichtigt wurde.