Neuer Sportfonds der Großregion zur Unterstützung des Sports

Kompetenzzentrum Ehrenamt

Sportvereine und Fachverbände können ab sofort Förderanträge für grenzüberschreitende Projekte stellen.

Der neue Sportfonds der Großregion wurde mit dem Ziel etabliert, grenzüberschreitende Sportprojekte, die im Einklang mit den Zielen der Charta des Sports der Großregion stehen, finanziell zu unterstützen.
Ermöglicht wird der Sportfonds durch die Zusammenarbeit institutioneller Partner aus verschiedenen Teilregionen der Großregion, dem Großherzogtum Luxemburg, der Wallonie mit der Fédération Wallonie-Bruxelles und Ostbelgien, dem Gebiet Lothringens in der französischen Region Grand Est, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Saarländische Partner in der AG Sport der Großregion sind das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und der Landessportverband für das Saarland.

Mit dem Sportfonds werden grenzüberschreitende Projekte u. a. aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
 

  • Ausrichtung von grenzüberschreitenden Sportveranstaltungen im Amateursport oder von grenzüberschreitenden Sportbegegnungen von Sportvereinen unter möglicher Einbindung des Schulsports
  • Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
  • Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • gemeinsame interregionale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Konzeption und Erstellung von mehrsprachigem didaktischem Informationsmaterial
  • sonstige Maßnahmen in Verbindung mit der Umsetzung der Charta des Sports der Großregion 

Antragsberechtigt sind Sportvereine, Sportorganisationen, Dachverbände des Sports, Schulen und Kommunen.

Gut zu wissen:

  • Genehmigte Projekte können mit 70 Prozent (und bis zu 90 Prozent) der effektiven Gesamtausgaben (inkl. MwSt.) kofinanziert werden.
  • Die Fördersumme beläuft sich auf 1.000 bis maximal 10.000 Euro. Die Zuwendung wird an den Projektträger in zwei Etappen ausgezahlt:
    - 50 Prozent der Zuwendung werden vor dem Projekt mit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags ausgezahlt;
    -  Die restlichen 50 Prozent werden nach Projektabschluss entsprechend des Umsetzungsgrades des Projekts und auf Vorlage der vollständigen Projektabschlussunterlagen ausgezahlt.

Meldefristen:
Unter Vorbehalt der verfügbaren Mittel können 2025 fortlaufend Anträge eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Sportfonds der Großregion und zur Anmeldung (Anmeldeformular) finden Sie unter: https://eurosportpool.eu/