Hinweisgeberportal beim LSVS

LSVS

Sport steht für Fair Play, das Einhalten von Regeln und fairem Wettbewerb - Begriffe, die auch eine gute Verbandsführung kennzeichnen. Für den Erhalt dieser Werte und zur Verhinderung von Regelverstößen beziehungsweise Gesetzesverletzungen hat der organisierte Sport unterschiedliche präventive Maßnahmen eingeführt. 

 

Mit Stichtag zum 17. Dezember 2023 hat der LSVS auf seiner Website ein Hinweisgeberportal eingerichtet. Dieses bietet die Möglichkeit, frühzeitig Missstände zu melden und damit zu helfen, mögliche Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb auf dem SPORTCAMPUS SAAR und im LSVS abzuwenden. Das Hinweisgeberportal des LSVS ist mit dem Meldeportal des DOSB und einer als Hinweisstelle beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verknüpft. Ansprechpartner beim LSVS ist unser Good Governance-Beauftragter Elmar Lauer. 

Weitere Informationen zum Hinweisgeberportal des LSVS

Hintergrund
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz schützt sogenannte „Whistleblower“ (Hinweisgeber) vor möglichen Repressalien im Unternehmen. Ziel ist, unternehmensinterne Missstände möglichst schnell aufzudecken und zu beseitigen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen ab dem 17. Dezember 2023 das erforderliche interne Hinweisgebersystem in der Unternehmenskommunikation anbieten.