Außerordentliche Mitgliederversammlung des LSVS

Beginn: 29. Juni 2021 Ab 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Veranstaltungsort: Hermann-Neuberger-Sportschule Veranstalter: LSVS
LSVS

Die Mitgliederversammlung findet am Dienstag, 29. Juni um 18.00 Uhr an der Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken statt.

Die Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist erforderlich, da inzwischen der hauptamtliche Vorstand des LSVS bestellt worden ist und damit die restlichen Regelungen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Landessportverbandes für das Saarland (LSVSG) am 02.02.2021 in Kraft getreten sind. Als Folge davon ist die bisherige Satzung in weiten Teilen nicht mehr wirksam und verschiedene - zur Ausfüllung des durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen erforderliche - Satzungsregelungen fehlen. Der Satzungsausschuss hat unter Beteiligung des Vorstands und in Absprache mit dem Aufsichtsrat einen Entwurf der Neufassung der Satzung erstellt, der insbesondere die vom neuen LSVSG vorgegebenen Grenzen und neuen Kompetenzverteilungen beachtet.

Außerdem sind zwei Mitglieder des Aufsichtsrates während ihrer Amtszeit zurückgetreten, so dass nach § 7 Abs. 3 S. 5 LSVSG jeweils eine Nachwahl für die restliche Amtszeit der beiden ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder erforderlich ist.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Annahme der Tagesordnung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
5. Kurzbericht Präsident und Vorstellung Vorstand
6. Wahl einer Kommission zur Auszählung der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen
7. Genehmigung der Niederschrift der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.07.2020
8a. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung auf der Grundlage des von der Satzungskommission erarbeiteten Entwurfs
8b. Für den Fall, dass beim Tagesordnungspunkt 8a. die Satzungsneufassung nicht die erforderliche Mehrheit finden sollte: Beratung und Beschlussfassung über die einzelnen zu ändernden Paragrafen der Satzung auf der Grundlage des von der Satzungskommission erarbeiteten Entwurfs
9. Nachwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates
10. Verschiedenes