Corona: Weitere Lockerungen auch für den Sport und für Ferienfreizeiten 

Corona

Am Freitag, 09. Juli 2021, treten im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft, die auch den Sport betreffen. Das hat der saarländische Ministerrat am Dienstag beschlossen.

Kontaktsport
So wird mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung ab Freitag (09.07.) die Testpflicht für den Kontaktsport im Außenbereich und für Strand- und Freibäder aufgehoben. Beim Kontaktsport im Innenbereich bleibt die Testnachweispflicht bestehen.

Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
Die Gruppengröße der Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche wurde auf 100 Personen erhöht. Bei den Testnachweispflichten wurde darüber hinaus eine Differenzierung vorgenommen. Um die unterschiedlichen Ausführungen der Veranstaltungen abzubilden, wurden die Testpflichten der Teilnehmer wie folgt geregelt:  Grundsätzlich gilt eine tägliche Testung der Teilnehmenden. Bei Wochenveranstaltungen, die als Tagesveranstaltung in festen Gruppen durchgeführt werden, z.B. Stadtranderholung, ist jedoch ein Testnachweis zweimal die Woche ausreichend. Bei mehrtägigen Aufenthalten in festen Gruppen, wie zum Beispiel Zeltlagern und ähnlichem, ist der Testnachweis zu Beginn und zum Ende der Maßnahme zu führen.

Veranstaltungen
Zusätzlich zur starren Personenobergrenze für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich von 250 und 500, wurde eine Regelung über die relative Auslastung einer Veranstaltungsstätte getroffen. Das bedeutet: Öffentliche sowie private Veranstaltungen sind bis zu 50% Auslastung der Veranstaltungsstätte zulässig; die Personenhöchstgrenzen von 250 bzw. 500 Personen bleiben zusätzlich bestehen, um eine Schlechterstellung zur bisherigen Regelung zu vermeiden.

  • Weitere Informationen zur aktuellen Rechtsverordnung: www.corona.saarland.de 
  • Download: FAQ - Sportbetrieb im Saarland
  • Auf der folgenden Seite werden wichtige Fragen zum Sportbetrieb im Saarland geklärt. Die FAQs basieren auf der Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese Aufstellung wird vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sukzessive erweitert, konkretisiert und aktualisiert: FAQ zum Sportbetrieb im Saarland