Neues Prämienverfahren der VBG ab 1. August 2015

Mit Wirkung vom 1. August 2015 wird bei der gesetzlichen Unfallversicherung

der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ein neues Prämienverfahren eingeführt. Dieses wurde von der Vertreterversammlung der VBG am 9. Juli beschlossen.

 

Die VBG belohnt Mitgliedsunternehmen, die in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben. Durch finanzielle Anreize möchte die VBG ihre Mitgliedsunternehmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz motivieren, damit Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduziert werden. Mit dem Prämienverfahren werden Maßnahmen zum Arbeitsschutz honoriert, die über rechtliche Verpflichtungen z. B. aus Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften hinausgehen.

Dabei ist die Prämie eine Beteiligung der VBG an den Investitionskosten und erfolgt ausschließlich für Unternehmen bestimmter Branchen, deren Unfall-Quoten und durchschnittlichen Unfalllasten mindestens 50 Prozent über dem VBG-Durchschnitt liegen. Derzeit können Unternehmen aus sechs Branchen am Prämienverfahren teilnehmen, wozu auch Sportunternehmen mit bezahlten Sportlern (Gefahrtarifstellen 16.1 und 16.2) gehören.

Der Vorstand der VBG hat für diese Branchen die prämierbaren Präventionsmaßnahmen beschlossen. Diese sind in Prämienkatalogen zusammengestellt. Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben.

Es wird den Unternehmen daher empfohlen, im Kalenderjahr getätigte Investitionen zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden. Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 20 bzw. 40 Prozent der lnvestitionskosten. Pro Jahr kann ein Unternehmen eine Höchstprämie von 10.000 Euro erhalten.

Der Prämienantrag (inklusive der Nachweise der Investition) muss bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein.

Die Einzelheiten finden Sie <link http: www.vbg.de de praemienverfahren_node.html _blank>hier.