Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket wird für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien erweitert.

Durch das Bildungspaket sollen Kinder und Jugendliche, deren Eltern auf Unterstützung durch den Staat angewiesen sind (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag), in die Lage versetzt werden, am kulturellen Leben in Deutschland teilzuhaben. Familien sollen bei wichtigen Bildungselementen wie Lernförderung, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Verpflegung während des Schulbetriebs, Schulausflüge und Freizeitaktivitäten unterstützt werden, zum Beispiel durch die Übernahme der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins. Nach dieser Regelung waren auch Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen über das AsylbLG leistungsberechtigt, wobei für diese Zielgruppe besondere Fristen und Regelungen zu beachten waren.

 

Ab dem 1. März 2015 wurden diese Einschränkungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG aufgehoben, so dass die Kinder dieser Familien vom ersten Tag ihres Aufenthalts an Leistungen aus dem Bildungspaket beziehen können. Simon Kirch, Integrationsbeauftragter des LSVS, steht als Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Bereich zur Verfügung. Viele weitere wichtige Infos, wie z.B. die zuständige Behörde, finden Sie in der PDF-Broschüre „Das Bildungspaket“ bzw. auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort kann die Broschüre zudem in vielen verschiedenen Sprachen gedownloadet oder in gedruckter Form bestellt werden.

 

Ansprechpartner Simon Kirch:

Telefon 0681-3879153

s.kirch@lsvs.de