Gebührenfreies Führungszeugnis für alle Ehrenamtlichen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat die Entscheidung des Bundesamtes für Justiz begrüßt, das Führungszeugnis für alle Ehrenamtlichen gebührenfrei auszugeben.

„Wir gehen davon aus, dass jetzt auch die Kommunen auf ihren Anteil bei den Gebühren flächendeckend zugunsten von Engagement und Ehrenamt verzichten", sagte DOSBVizepräsident Walter Schneeloch.

Im Sport engagieren sind rund 8,8 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich, weshalb sich der DOSB für seine 98 Mitgliedsorganisationen mit über 91.000 Vereinen und 27,6 Millionen Mitgliedern für die Gebührenbefreiung einsetzte.

Am Freitag hatte das Bundesamt für Justiz darüber informiert, dass jeder, der für ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis benötigt, dieses künftig grundsätzlich gebührenfrei erhält. Anders als bisher wird das Bundesamt für Justiz auch dort von einer Gebühr generell absehen, wo ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das teilte der Präsident des Bundesamts für Justiz, Heinz-Josef Friehe, in Bonn mit.

Bisher wurde keine Gebührenfreiheit gewährt, wenn Ehrenamtler für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhielten. Friehe: „Zahlreiche ehrenamtlich Tätige, vor allem aber auch Sportvereine, karitative Einrichtungen, Träger von sozialen Projekten, in denen Ehrenamtler mitwirken, haben es kritisiert, dass der Erhalt einer Aufwandsentschädigung die Gebührenbefreiung ausschloss. Oftmals sind solche Aufwandsentschädigungen ohnehin gering. Daher werden Führungszeugnisse, die für ehrenamtliche Tätigkeit benötigt werden, generell von der Gebührenerhebung ausgenommen. Auf diese Weise kann das Bundesamt für Justiz einen Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements leisten.“

Seit dem 1. Mai 2010 benötigen ehrenamtlich Tätige insbesondere dann ein Führungszeugnis, wenn sie kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Sie haben ein „erweitertes“ Führungszeugnis vorzulegen, in dem etwaige Sexualdelikte länger aufgeführt werden als im „normalen“ Führungszeugnis.