Ergänzende Hinweise zum Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge

Asylbewerber und Flüchtlinge sind unabhängig von deren Mitgliedsstatus im Verein versichert. Eine Bezuschussung der Mitgliedsbeiträge durch den LSVS ist nicht möglich.

Seit Februar 2015 bietet der Landessportverband für das Saarland (LSVS) für Asylbewerber und Flüchtlinge, die in einem der Fachverbände des LSVS angeschlossenen Verein Sport treiben, Versicherungsschutz über eine Zusatzversicherung der ARAG Sportversicherung. 

Der Versicherungsschutz wird in vollem Umfang in der Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung gewährleistet. Er gilt für die versicherten Personen auch als Zuschauer oder Begleiter sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins. Der Versicherungsschutz beginnt mit Betreten der Sportstätte und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von den Veranstaltungen in die Unterkunft (Rückweg).

Aufgrund einiger Rückfragen soll nochmals folgendes detailliert klargestellt werden: Der oben genannte Versicherungsschutz gilt somit auch für Asylbewerber und Flüchtlinge, die nicht Mitglied in dem Verein sind, in dem sie Sport treiben. 

Vor Abschluss des Zusatzvertrages genossen Asylbewerber und Flüchtlinge in den Sportvereinen des Saarlandes nur für den Fall einer vorhandenen Vereinsmitgliedschaft umfassenden Versicherungsschutz im Rahmen des ARAG Sportversicherungsvertrages. Um jedoch der besonderen Situation dieser Menschen Rechnung zu tragen und einen Beitrag zu einer effektiven und zeitnahen Integration zu leisten, hat sich der LSVS bereit erklärt, diesen Schutz auch auf die Asylbewerber und Flüchtlinge auszuweiten, die ohne Mitgliedschaft in den Vereinen der Fachsportverbände des LSVS Sport treiben.

Alle weiteren Informationen finden Sie <link http: www.lsvs.de _blank external-link einen externen link in einem neuen>hier.

Für den Fall, dass Asylbewerber oder Flüchtlinge Mitglied in einem Verein werden sollen, stellt sich oftmals die Frage nach der Finanzierung des entsprechenden Mitgliedsbeitrages. Eine Förderung oder Bezuschussung durch den LSVS selbst ist hierzu nicht möglich. 

Erinnern möchten wir an dieser Stelle jedoch an die Möglichkeit der finanziellen Zuwendung auf Grundlage des Bildungs- und Teilhaberpaketes für minderjährige Asylbewerber oder Flüchtlinge (unter 18 Jahren). Für weitere Fragen können Sie sich an Herrn Simon Kirch unter der Telefonnummer (0681) 3879-153 wenden.