DOSB informiert über neues SEPA-Lastschriftverfahren

Verbände und Vereine aufgemerkt - Jetzt auf Änderungen vorbereiten!

Der DOSB hat anlässlich der bevorstehenden Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für seine 98 Mitgliedsorganisationen und die 91.000 Sportvereine in Deutschland ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie auf die wichtigsten Änderungen hingewiesen werden. Denn alle Lastschriftgläubiger stehen in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Wenn sie vom 1. Februar 2014 an Forderungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung“. In dieser Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie unter <link http: www.dosb.de _self external-link einen externen link in einem neuen>www.dosb.de/index.php