Corona lähmt den Sport im Saarland

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand ruht.

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben am Mittwoch, 28.10.2020 eine Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, mit weitreichenden Folgen für den organisierten Sport in Deutschland. Die 365.000 Mitglieder im Landessportverband für das Saarland müssen ab dem 02. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020 – bereits wie im Frühjahr dieses Jahres – auf das Vereinsleben sowie die Ausführung des Vereinssports verzichten.

Folgende Regelungen gelten für den Sport:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wird ab dem 2. November geschlossen. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Die konkreten Schritte und aktuellen Verordnungen zum Sport regeln die Länder. Grundlage dabei sind unter anderem die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände.

Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Eine entsprechende Verordnung für das Saarland hinsichtlich des Sporttreibens liegt dem Landessportverband für das Saarland aktuell noch nicht vor. Deshalb gibt es auch keine konkreten Informationen zur Einordnung und der Regelung der Individualsportarten. Sobald der Landessportverband für das Saarland weitere Informationen erhält, diese werden jedoch nicht vor dem Wochenende erwartet, werden wir die Sportlandschaft im Saarland hierüber informieren.

Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.

Bleiben Sie gesund!