Verbände mit besonderen Aufgaben im LSVS

Der Landessportverband für das Saarland hat neben den Sportfachverbänden auch Verbände mit besonderen Aufgaben. Verbände mit besonderen Aufgaben sind Organisationen oder Vereinigungen, die im Sport aktiv sein müssen und folgende Kriterien zur Aufnahme in des LSVS erfüllen müssen:

  • die Erklärung, dass die Satzung und Ordnungen des LSVS anerkannt werden;
  • die Satzung und die Ordnungen des Bewerbers, die nicht im Widerspruch zur Satzung des LSVS stehen dürfen;
  • der Nachweis der Eintragung des Verbandes beim zuständigen Registergericht;
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
    Abgabenordnung;

Aktuell umfasst der Landessportverband für das Saarland 6 Organisationen/Vereinigungen als Verbände mit besonderen Aufgaben.