Gleiches Einzugsgebiet: Verein und Kindergarten Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, einen Sportverein in ihrer Umgebung kennenzulernen. Der Sportverein und sein Partnerkindergarten sollten deshalb im gleichen Einzugsgebiet liegen. Um Wege und den damit organisatorischen Aufwand gering zu halten, ist grundlegende Voraussetzung die Nähe zu entsprechenden Sporthallen oder das Vorhandensein eines Bewegungsraumes im Kindergarten.
Bewegungsangebot Das Bewegungsangebot muss während der Öffnungszeiten des KiGas und unter Mitwirkung mindestens einer Erzieher/in stattfinden. Im Mittelpunkt dieser Bewegungseinheiten muss die Vermittlung und Festigung einer breiten motorischen Basis stehen, die nicht zu verwechseln ist mit einer sportartspezifischen Frühförderung.
Qualifikation Die umsetzenden Übungsleiter/innen müssen nachweisen, dass entsprechende fachliche Qualifikationen vorliegen (z.B. Übungsleiterausbildung). Die Teilnahme an einem Tagesseminar während der Laufzeit ist für Übungsleiter/innen als auch Erzieherinnen verpflichtend.
Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit Nach einem Jahr der Förderung ist ein Dokumentationsbericht der Kooperationspartner einzureichen. Mindestens eine Kooperationsinitiative im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit sollte innerhalb des Kooperationsjahres umgesetzt werden.
Elterninformation Das Projekt muss an mindestens einem Elternabend Thema sein. Die/der Übungsleiter/in sollte hier anwesend sein.
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